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Jugendliche Täter nach Gewalthandlungen gegen 14-jährige verurteilt

HINWEIS: Dieser Artikel wurde vor über einem Jahr veröffentlicht. Daher kann es sein, dass Links und Bildbeispiele teilweise nicht mehr aktuell sind bzw. von uns oder dem Anbieter entfernt wurden.

Gewaltvideo wurde nach Tathandlung im Netz massenhaft verbreitet

Im Frühjahr 2014 traten und schlugen in Wilhemshaven zwei Jugendliche auf eine 14-jährige ein. Mehrere weitere Jugendliche stehen in direkter Nähe und greifen auch nicht ein, um die Tat zu verhindern. Die Tat wird sogar gefilmt und ins Netz gestellt.

Mehrere Male wurde das Video über soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube hochgeladen und im Anschluss sogar mehrere tausend Male geteilt und kommentiert. Zahlreiche Nutzer waren geschockt über die Gewaltdarstellungen und informierten die Polizei, die auch inzwischen gegen die eigentlichen Täter aus dem Video ermittelte.

Inzwischen wurde bereits auch ein erstes Urteil gesprochen und die beiden Haupttäter wurden zu 3 Jahren Haft verurteilt. Weitere Urteile gegen die weiteren Personen aus dem Video werden wohl in kürze folgen.

Doch was ist eigentlich mit den Videos und den Personen, die diese Videos entsprechend geteilt haben?

Die Verbreitung solcher Gewalt-Videos ist strafbar. Hier gibt es den § 131 StGB (Gewaltdarstellung).
Einige Personen riefen in den Kommentaren sogar dazu auf, den Tätern auf den Videos etwas gleiches anzutun. Hierbei machen sich diese Personen möglicherweise gem. § 111 StGB (Öffentliche Aufforderungen zu Straftaten) strafbar.

Zusätzlich ist zu bedenken, dass ein solches Video aus dem Netz so gut wie nicht mehr zu löschen ist. Das Internet vergisst nichts. Es hat somit auch immer wieder Auswirkungen auf die Personen in dem Video. Das jugendliche Opfer, wird dauerhaft mit dieser Tat in Verbindung gebracht und somit an diese schreckliche Tat erinnert. Auch die Täter und Mittäter, die in den Videos zu erkennen sind, werden sehr wahrscheinlich auch zukünftig mit Ihrer Tat konfrontiert.

Wir warnen ausdrücklich vor dem Teilen und entsprechenden Kommentieren solcher Videos. Kurzfristig wird sich ein solches Video besonders über die sozialen Netzwerke massenhaft und unkontrolliert verbreiten. Wer solche Videos entdeckt, sollte diese entsprechend an den Plattformbetreiber melden und/oder den Inhaber des jeweiligen Accounts um Löschung auffordern. Hierbei handelt es sich nicht mehr um Spass.

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