RATGEBER INTERNETKRIMINALITÄT

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Frohe Weihnachten 2016

HINWEIS: Dieser Artikel wurde vor über einem Jahr veröffentlicht. Daher kann es sein, dass Links und Bildbeispiele teilweise nicht mehr aktuell sind bzw. von uns oder dem Anbieter entfernt wurden.

und wichtige Hinweise für den Silvestereinkauf!

Liebe Besucherinnen und Besucher des Ratgebers Internetkriminalität,

Für das bevorstehende Weihnachtsfest wünschen wir Ihnen eine wunderschöne und besinnliche Zeit! Genießen Sie die Tage in Ruhe und erholen Sie sich von der vielleicht stressigen Vorweihnachtszeit.

Wir bedanken uns bei Ihnen für die zahlreichen Hinweise und Fragen zu den Gefahren des Internets, die dazu beigetragen haben, andere Internetnutzer davor zu warnen. Wir haben uns zudem auch über jede positive Rückmeldung Ihrerseits, sei es einfach nur so oder als Rückantwort auf eine unserer Antworten bei Anfragen von Ihnen, sehr gefreut.

Wir möchten uns nun für die nächsten Tage von Ihnen verabschieden und freuen uns, Sie nach Weihnachten wieder beraten und informieren zu können.

Achten Sie in der Zwischenzeit auf Ihre Daten und glauben Sie nicht alles, was per Mail oder Messengerdienst als Nachricht bei Ihnen landet. Auch zur Weihnachtszeit machen Cyberkriminelle leider keine Pause. Beachten Sie, wenn Sie neue Technik als Geschenk unter dem Baum finden, dass auch diese Geräte vor einer vollständigen Inbetriebnahme gegen die Gefahren aus dem Netz gesichert werden sollten. Entsprechend sollten auch die Nutzer geschult sein.

Dann steht auch der Jahreswechsel bevor und die Zeitungen sind voll mit Reklame für Böller und Rakten. Wie auch in den vergangenen Jahren möchten wir Ihnen einige wichtige Sicherheitstipps mitgeben, damit Sie gefahrlos den Silvester feiern können. Im vergangenen Jahr tauchten z.B. in der Region Celle und Hannover in einigen Haushalten Infozettel mit Böller-Verkaufsangeboten auf. Hier wurden die Kracher durch einen Verkäufer aus den Niederlanden zu unglaublich günstigen Preisen online und in einem Verkauf vor Ort (in Hambühren bei Celle) angeboten. Eine Prüfung durch die örtlichen Behörden ergab schließlich, dass der Verkäufer für den Verkauf keine ausreichenden Lizenzen hatte, sowie auch gefährliches Material angeboten und dieses nicht sachgerecht gelagert wurde.

Die Seite der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes www.polizei-beratung.de bietet eine gute und kompakte, sowie mehrsprachige (deutsch, englisch, französisch und arabisch) Übersicht über die Gefahren und Sicherheitsmerkmale bei Feuerwerksartikeln an. Nutzen Sie diese Informationen und achten Sie beim Kauf auf die entsprechenden Prüfzeichen. Kaufen Sie nur bei legalen und seriösen Shops. Alles andere kann für Sie und Ihre Mitmenschen Lebensgefahr bedeuten! Aber auch Betrüger tummeln sich in diesem Verkaufsfeld, so dass auch hier mit Fakeshops zu rechnen ist.

Als Verkäufer können Sie diese Infoblätter gern auch ausdrucken und in Ihrer Verkaufsstätte zusätzlich als Information für Ihre Mitbürger aushängen.

Alles Gute wünscht Ihnen Ihr Team vom Ratgeber Internetkriminalität

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