RATGEBER INTERNETKRIMINALITÄT

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Wieder gefälschte Microsoft-Anrufe

HINWEIS: Dieser Artikel wurde vor über einem Jahr veröffentlicht. Daher kann es sein, dass Links und Bildbeispiele teilweise nicht mehr aktuell sind bzw. von uns oder dem Anbieter entfernt wurden. Aktuelle Updates werden hier mit Datum kenntlich gemacht.

Falscher Telefonsupport auch unter anderen Namen

Derzeit erreichen uns viele Zuschriften und Hinweise auf erneute gefälschte Telefonsupport-Dienste. Unerwartet werden Personen in ganz Deutschland per Telefon angerufen. Die Anrufer behaupten, von Microsoft oder einer anderen Software- oder Supportfirma zu sein. Angeblich würde es Störungen/Schadsoftware auf dem Computer des Angerufenen geben, die man nun beheben müsste. Dafür sei jedoch eine Bearbeitungsgebühr und die Installation eines Fernwartungsprogrammes notwendig.

Wer hier zustimmt und die geforderte Software installiert, holt sich die Täter direkt ins Haus. Diese können nun das System des Angerufenen manipulieren und missbrauchen. Je nach Fernwartungstool, die in der Regel nicht als gefährliche Software von einer Antivirenlösung erkannt werden, können gewisse Operationen im System auch unbemerkt durchgeführt werden.

Die Täter rufen oft über ausländische Telefonnummern an. Hier werden ab und zu auch deutsche Rufnummern angezeigt (z.B. durch Call-ID-Spoofing). Die Sprache ist in der Regel Englisch mit Akzent.

Wer einen solchen Anruf bekommt, sollte einfach auflegen. Ggf. lassen sich im eigenen Telefon/Router gewisse Rufnummern auch sperren (z.B. Auslandsvorwahlen).

Wer bereits auf die Täter hereingefallen ist, sollte die Bank informieren, deren Daten er ggf. für die Zahlung bekannt gegeben hat. Leider kann auch nicht gesagt werden, was die Täter ggf. noch manipuliert haben. So sollten Zugangsdaten und Passwörter auf einem sauberen Rechner geändert werden. Mit einer guten Antivirenlösung sollte das System ausführlich gescannt werden. Hinzu raten wie z.B. auch zum EU-Cleaner von botfrei.de. Opfer sollten im Anschluss auch Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle erstatten.

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