RATGEBER INTERNETKRIMINALITÄT

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Todesdrohung über WhatsApp

HINWEIS: Dieser Artikel wurde vor über einem Jahr veröffentlicht. Daher kann es sein, dass Links und Bildbeispiele teilweise nicht mehr aktuell sind bzw. von uns oder dem Anbieter entfernt wurden.

Ein Audio-„Kettenbrief“ führt zu Verunsicherungen bei Kinder und Jugendlichen.

Kettenbriefe, die großes Unheil verkünden, wenn die Kette durch die Nichtweiterverbreitung unterbrochen wird, gibt es schon seit vielen Jahren. Ebenso wird großer Reichtum und Gesundheit versprochen, wenn der Brief innerhalb kurzer Zeit an einen gewissen Personen- und Freundeskreis verteilt wird. Das Internet, insbesondere der Email-Verkehr, aber auch soziale Netzwerke, helfen den Erschaffern dieser Briefe, diese in Massen zu verteilen. So kursieren Kettenbriefe auch über Jahre hinweg noch im Internet und tauchen hier und da wieder auf.
Der Messengerdienst „WhatsApp“, der auf zahlreichen Smartphones bereits die SMSFunktionen abgelöst hat, bietet seit wenigen Wochen neben der Versendung von Text-, Video und Bildnachrichten nun auch Audio-Nachrichten an. Hier können Audio-Botschaften an die Empfänger im Adressbuch übermittelt werden.
Aktuell wird eine Drohung als Audio-Nachricht verschickt, die von Erwachsenen als Spaß erkannt wird. Viele Kinder und Jugendliche jedoch können diese Nachricht nicht immer als Scherz und Kettenbrief einordnen und fühlen sich durch die Nachricht tatsächlich bedroht und sind verängstigt.
Dieser Kettenbrief in Audioform, gesprochen von einer Computerstimme, besagt, dass die Nachricht durch den Empfänger in kurzer Zeit an mindestens 20 Empfänger weitergeleitet werden muss. Geschieht dies nicht, so werden angeblich der Empfänger, aber auch die Mutter des Empfängers zeitnah getötet.
Die Herkunft dieser Sprachnachricht ist derzeit noch unklar. Aus vielen Bereichen wurde der Polizei berichtet, dass diese Nachricht bereits an Schulen im Umlauf sei und mehrere Schüler sich verängstigt an die Eltern und Lehrer gewandt hätten.

Die Polizei Niedersachsen empfiehlt:

  • Besprechen Sie mit den Kindern dieses Phänomen!
  • Empfehlen Sie den Kindern, die Nachricht zu löschen und nicht weiter zu verbreiten!
  • Machen Sie den Kindern klar: Ein Nicht-Weiterverbreiten der Nachricht hat keine negativen Konsequenzen!

Hinweis: Eine Strafanzeigenerstattung ist nicht erforderlich!

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