RATGEBER INTERNETKRIMINALITÄT

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Vorsicht! Unseriöse Jobangebote

HINWEIS: Dieser Artikel wurde vor über einem Jahr veröffentlicht. Daher kann es sein, dass Links und Bildbeispiele teilweise nicht mehr aktuell sind bzw. von uns oder dem Anbieter entfernt wurden.

Finanzagenten und Warenagenten für Geldwäsche gesucht!


Derzeit erreichen uns wieder vermehrt Anfragen zu Jobangeboten, die per E-Mail bei zahlreichen Internetnutzern eingehen.

Hier versuchen die Täter die Empfänger mit angeblich seriösen Jobangeboten zu ködern. Der versprochene Verdienst ist hierbei sehr hoch, alles sei angeblich legal. Der zukünftige Mitarbeiter müsste nur sein Bankkonto zur Verfügung stellen. Von dem überwiesenen Geld dürfte er seine Provision behalten. Den restlichen Betrag müsste der Jobnehmer dann gemäß Anweisungen der Täter weiterüberweisen (z.B. per Western Union, Paysafe/Ukash-Karte, Übergabe an Geldboten).

Das Geld stammt aber nicht von der angeblichen Firma, sondern kommt direkt von Phisihing-Opfern, deren Bankkonten im Onlinebanking missbraucht wurden.

Dass sich hier die geworbenen Mitarbeiter der leichtfertigen Geldwäsche strafbar machen, ist möglicherweise vielen nicht bewusst.

Bisher sind mehrere Arten dieser Jobangebote bekannt:

1. Für die neue Firma soll der neue Mitarbeiter sein Bankkonto zur Verfügung stellen.

2. Für die neue Firma soll der neue Mitarbeiter seine Postadresse zur Verfügung stellen. Hier werden dann statt Geldüberweisungen Paketlieferungen zugestellt, die dann weitergeschickt werden sollen. Hier wurden die Lieferungen mit missbräuchlich eingesetzten Kreditkartendaten oder gehackten Shoppingaccounts bezahlt.

3. Der neue Mitarbeiter soll für die Firma Bücher und Zeitschriften scannen. Dafür müsste er jedoch einen Spezialscanner bei einer bestimmten Firma kaufen. Das Geld dafür wird ihm überwiesen und die Weiterleitung (Bezahlung des Scanners) erfolgt durch den neuen Mitarbeiter. Eine Firma, die den Scanner zustellt, gibt es jedoch nicht. Hier gelangt das Geld auch an weitere Mittelsmänner der Täter oder an die Täter.

4. Singles werden über Partnersuche-Börsen im Internet geködert. Über längere Zeit wird die große Liebe vorgetäuscht. Soll es dann zu einem Treffen kommen, wird plötzlich Geldnot oder ein anderer familiärer Notfall vorgegeben. Ist der oder die Verliebte nicht bereit, eigenes Geld zu überweisen, so soll er von einem anderen Verwandten der Täter das Geld zum Weiterleiten bekommen. Dieses wird auch als Romance/Love-Scamming bezeichnet.

Solche Jobangebote sind nicht nur per Mail erhältlich. Teilweise werden diese auch an „Schwarzen Brettern“ oder Verkehrszeichen (z.B. Fußgängerampeln) aufgehängt.

Wir warnen ausdrücklich davor, solche Jobangebote anzunehmen!Sie machen sich mindestens der leichtfertigen Geldwäsche strafbar! Hinzu kommen ggf. zivilrechtliche Forderungen Dritter!

Geben Sie keine persönlichen Daten und Zahlungsdaten an die Täter heraus.

Sollten Sie auf so ein Angebot bereits reagiert haben, nehmen Sie unverzüglich mit Ihrer Bank und der Polizei Kontakt auf!

 

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