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Ping-Anrufe? Vorsicht bei unbekannten Anrufen

HINWEIS: Dieser Artikel wurde vor über einem Jahr veröffentlicht. Daher kann es sein, dass Links und Bildbeispiele teilweise nicht mehr aktuell sind bzw. von uns oder dem Anbieter entfernt wurden.

Hohe Kosten durch Rückrufe möglich!

In den letzten Tagen machen vermehrt in den Medien Nachrichten über sogenannte PING-Anrufe die Runde. Telefoninhaber werden auf Ihren Telefonen (Festnetz und vermehrt auch Mobilfunk) angerufen. Diese Anrufe sind jedoch so kurz, dass der Angerufene keine Chance hat, diesen Anruf anzunehmen.

Hier ist man als Angerufener nun sehr neugiergig und sehr leicht gewillt, diese unbekannte Rufnummer zurückzurufen. Es könnte ja schließlich ein wichtiger Anruf gewesen sein. Startet man einen Rückruf über angezeigte Rufnummer, so können dadurch innerhalb kürzester Zeit hohe Telefonkosten entstehen.

Die Medien berichten derzeit über Anrufer aus den Ländern (mit Vorwahlen):

Burundi +257,  Tunesien +216 und  Tschad +235. Weitere Vorwahlbereiche sind denkbar. So nannte die Bundesnetzagentur auch die Vorwahlen Seychellen +248 und Serbien +381.

Besonders ärgerlich sind diese Anrufe für Personen, die z.B. familiäre oder berufliche Kontakte im Ausland haben und hier tatsächlich auch einen Rückruf starten würden.

Wie verhalte ich mich richtig?

  • Haben Sie einen solchen Anruf erhalten, starten Sie keinen Rückruf!
    Bereits ein Wählversuch kann lt. Bundesnetzagentur, auch wenn die Gegenstelle im Ausland das Telefonat nicht angenommen hat, Gebühren verursachen.
  • Melden Sie diese Anrufe der Bundesnetzagentur, insbesonders dann, wenn Sie bereits einen Rückruf getätigt haben.
  • Prüfen Sie zuvor bei der Bundesnetzangentur, ob ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung besteht. Ggf. ist die Rufnummer, von der Sie angerufen wurden, bereits dort aufgelistet.
  • Dokumentieren Sie den Anruf. Z.B. über die Screenshotfunktion Ihres Smartphones.
  • Teilen Sie das Problem Ihren Provider mit.
    Achten Sie auf die spätere Telefonrechnung. Klären Sie ggf. auch mit Hilfe von Verbraucherzentralen und Providern eine mögliche Gutschrift/Nichtzahlung von Teilbeträgen ab.

Wie kann ich mich vor solchen Anrufen schützen?

  • Beachten Sie die vorherigen Tipps.
  • Setzen Sie die Rufnummern auf eine Sperrliste für ein- und ausgehende Anrufe. Einige Smartphones und Router ermöglichen diese Funktion. Ggf. sind bei einigen Smartphones zusätzliche Apps nötig.
  • Bei einem iPhone zum Beispiel mit aktuellem iOS finden Sie diese Einstellung für eingehende Anrufe unter „Einstellungen, Telefon, Anrufe blockieren u. identifizieren.“
  • Sperren Sie generell Rufnummern/Rufnummernbereiche (z.B. ausgehende Auslandsgespräche, kostenpflichtige Mehrwertrufnummern), wenn Sie diese üblicherweise nicht benötigen. Informationen erhalten Sie darüber bei Ihrem Provider. Im Netz kursieren diesbezüglich auch sogenannte GSM-Codes. Hier sollte man sich darüber bewusst sein, dass die Eingabe falscher Codes im Mobiltelefon zu anderen, ungewünschten Folgen führen kann. Die Ausführung erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem werden für das Festnetz ähnliche Optionen (z.B. über den Speedport oder die Fritzbox) ermöglicht. Ggf. sind die GSM-Codes nicht für Prepaid-Tarife erhältlich.

GSM Beispiele Telekom: www.telekom.de/hilfe/mobilfunk-mobiles-internet/mobil-telefonieren-sms-mms/steuercodes

GSM Beispiele Vodafone: www.vodafone.de/infofaxe/374.pdf

Fundstelle bei Computerbild: i.computer-bild.de/imgs/2/5/1/5/4/5/4/Tabelle-Sperren-von-Auslandsanrufen-731×548-69f83c7fdf60eeff.jpg

Weiterhin muss bedacht werden, dass für einen späteren Anruf ins Ausland, diese zuvor gesetzte Sperre wieder aufgehoben werden muss.

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