RATGEBER INTERNETKRIMINALITÄT

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Computerspiele und Konsolen

Computerspiele und Konsolen

Leider können Cyberkriminelle auch Spielverderber sein. Nicht selten werden Gamer geschädigt, indem z.B. Spielinhalte gestohlen oder der Medienrummel um ein neues Spiel zu illegalen Zwecken missbraucht werden.

Wir zeigen Ihnen hier, welche Methoden die Täter anwenden, um an Ihre Spieleaccounts und an Ihre persönlichen Daten zu gelangen.

Computerspieler im Visier der Täter

Wer denkt, auf einer Spielekonsole oder in einem Computerspiel sei man vor Cyberkriminellen sicher, der hat sich getäuscht. Auch hier tummeln sich die Täter, die immer wieder mit neuen Tricks versuchen, Spieler um Spielinhalte, Bezahlcodes oder Vergleichbaren zu bringen.

Immer wieder kommt es zu Angriffen auf Spielehersteller, Konsolenbetreiber, Server und nicht zuletzt auf Spieler.

Ein Medienhype wird genutzt, um Neugierige auf gefälschte Internetseiten zu locken, mit Schadsoftware verseuchte Dateien zu öffnen, gefälschte Apps zu installieren oder an sensible Daten der Spieler zu gelangen.

Mails namhafter Spielehersteller werden kopiert und massenhaft versendet, um Spieler zur Herausgabe von Zugangsdaten zu bewegen.

Wir möchten Ihnen hier die Möglichkeiten bieten, sich über die typischen Tricks der Täter zu informieren, damit Sie nicht den Spaß am Spielen verlieren.

Erwachsene, aber auch jugendliche Täter nutzen Chatfunktionen, um an minderjährige Chatteilnehmer zu gelangen. Nackte Tatsachen in der Webcam sind vielleicht die Folgen.

Wenig Maßnahmen für viel Spielvergnügen

Wahrscheinlich haben Sie schon viel Zeit und Geld in Ihre Spiele gesteckt oder Sie fangen grad erst an, sich für Computerspiele zu interessieren. Nutzen Sie die Zeit auch dafür, entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorzubereiten, um das Spielevergnügen auch weiterhin voll zu genießen.

  • Beachten Sie die Hinweise und Tipps zum Thema Basisschutz von Hard- & Software.
  • Nutzen Sie für Ihre Spiele sichere Passwörter und geben Sie diese nie an andere Personen weiter.
  • Bauen Sie, wenn möglich, die Festplatte aus dem Computer aus, bevor Sie diesen zu einer Reparatur geben. Somit haben Fremde keinen Zugriff auf Ihre Daten. Alternativ sollten Sie für eine Sicherung durch sichere Passwörter sorgen. Fragen Sie ggf. beim Hersteller nach, ob ein Ausbau möglich ist. Rechnen Sie auch mit einem Löschen/Zurücksetzen des Systems in der Werkstatt und halten Sie ein Backup vor.
  • Bauen Sie, wenn möglich, Speichermedien aus, bevor Sie Computer/Spielekonsolen weiterverkaufen/entsorgen. Alternativ können Sie die Geräte auf Werkszustand zurücksetzen/ggf. die Datenträger mehrfach richtig löschen. Deaktivieren Sie persönliche Accounts im entsprechenden Gerät. Fragen Sie ggf. beim Hersteller/lesen Sie im Handbuch nach.
  • Ändern Sie regelmäßig die Passwörter (besonders nach Weiterverkauf, Reparatur).
  • Ist ein Gerät (z.B. Spielekonsole) bereits defekt, versuchen Sie, die Zugangsdaten z.B. über einen anderen Computer im Internet beim Hersteller/Spielevertrieb zu ändern.
  • Halten Sie für den Notfall Hotline-Daten der Spielehersteller/Konsolenbetreiber bereit.

Erste Hilfe – Was muss ich tun?

Nun ist es irgendwie doch passiert. Die Täter haben es geschafft und Ihren Spieleaccount übernommen, etwas Vergleichbares gemacht oder Sie haben einen gefälschten Freischaltcode für ein Spiel erworben?

Auch hier gilt zunächst der Grundsatz „Ruhe bewahren“.

Versuchen Sie, Beweise für den Vorfall zu sichern. Fertigen Sie dazu z.B. aussagekräftige Screenshots (Bildschirmfotos) von der Situation an. Hieraus sollten z.B. Daten des Täters (z.B. Spielername, Verkaufsanzeigendaten, Hyperlinks usw.) hervorgehen.

Suchen Sie nach geführtem Mailverkehr mit der Person. Vielleicht haben Sie ja noch „Kaufbelege“, die Sie z.B. in einem Internetshop automatisch erhalten haben. Suchen Sie nach Zahlungsbelegen, die einen Transfer von Geld auf ein mögliches Täterbankkonto belegen.

Fragen Sie beim Anbieter des Spieles nach, bei dem Ihr betroffener Account ist. Bitten Sie dort um weitere Details zu dem Vorgang und erfragen Sie auch eine Kontaktadresse für eine mögliche polizeiliche Anfrage nach Anzeigeerstattung. Ideal ist es, wenn Sie bereits vor einem Vorfall die Hotline Nummern der Spieleanbieter oder Konsolenanbieter notiert haben.

Gibt es möglicherweise Zeugen für diesen Vorfall? In einem Onlinerollenspiel haben vielleicht weitere Spielteilnehmer den Vorfall mitbekommen und könnten die Angaben ggf. bestätigen. Bitten Sie diese Teilnehmer, soweit möglich, um echte Erreichbarkeiten für weitere polizeiliche Ermittlungen.

Handeln Sie ruhig aber schnell. Lassen Sie nicht mehrere Tage oder Wochen vergehen, bis Sie sich entscheiden, den Vorfall im Falle einer Straftat anzuzeigen. Je mehr Zeit vergeht, umso größer ist die Gefahr, dass bei den Spieleanbietern und Internetprovidern Daten nicht mehr verfügbar sind.

Phishing – Ich übernehme deinen Account!

Immer wieder tauchen neue Phishingmails auf, in denen die Täter versuchen, an Ihren Spieleaccount zu gelangen.

Unter dem Namen und auch teilweise im Design der echten Spieleanbieter und Konsolenbetreiber werden E-Mails verfasst, die einen Spieler dazu verleiten sollen, einem Link zu folgen, bei dem letztendlich z.B. die Spieleaccountdaten angeblich zur Verifizierung eingegeben werden müssten. Alternativ wird auch die Zusendung dieser Daten per E-Mail gefordert. Oft werden die Namen der Anbieter missbraucht, die in Spielekreisen sehr häufig genutzt werden. Die Wahrscheinlichkeit, auf einen Spieler bei diesem Anbieter zu treffen ist somit deutlich höher. Gerne werden auch Hypes um aktuelle Spiele ausgenutzt, um Spieler auf gefälschte Seiten zu locken, wo dann die persönlichen Daten abgegriffen werden.

  • Seien Sie vorsichtig, wenn Sie unerwartet ungewöhnliche Mails mit ungewöhnlichen Aufforderungen (z.B. Verifizierung der Accountdaten) bekommen.
  • Folgen Sie keinen Links aus Mails auf angebliche Supportseiten.
  • Nutzen Sie die Supportseiten, die Sie vom echten Anbieter kennen und überprüfen Sie die angeblichen Accountprobleme dort.
  • Seien Sie Vorsichtig bei Links, die Sie von Unbekannten über Chats, Foren oder Mails erhalten haben.
  • Nutzen Sie für die Anmeldung bei einem Spieleanbieter/Spieleaccount eine andere E-Mailadresse als z.B. in einem Spieleforum.
  • Verstecken Sie Ihre Erreichbarkeit für andere Forenteilnehmer oder geben Sie diese nicht an Unbekannte heraus (z.B. im Ingame-Chat, Teamspeak).
  • Notieren Sie bereits bei Installation des Spiels/der Konsole mögliche Hotlinenummern oder Mailadressen der Anbieter für den Notfall.
  • Nutzen Sie für den Zugang sichere Passwörter, die von anderen Personen nicht erraten werden können.
  • Nutzen Sie aktuelle Antivirensoftware und prüfen Sie regelmäßig Ihr System auf Schadsoftware.
  • Verwenden Sie keine Trainer- oder Cheatprogramme, die Sie als Datei ausführen müssen. Ggf. sind im Downloadpaket oder im Programm selbst Schadprogramme enthalten, die Ihre persönlichen Daten abgreifen oder sogar verändern. Auch andere Auswirkungen auf den Computer sind hier keine Seltenheit. Anbieter von solchen Trainer- oder Cheatprogrammen schreiben gern, dass diese Programme keine Schadsoftware enthalten, obwohl das Antivirenprogramm auf eine mögliche Gefahr reagiert. Vertrauen Sie nicht auf diese Aussage.

Gefälschte oder geklaute Keys – Kein Schlüsselerlebnis

Spiele sind nicht immer günstig, besonders dann nicht, wenn diese topaktuell erschienen sind. Preise deutlich über 50 Euro sind keine Seltenheit. Ebenfalls ist es keine Seltenheit, dass aktuelle Spiele genau diese Personen ansprechen, die über weniger Geld verfügen – die Kinder und Jugendlichen. Aber auch als Erwachsener oder Elternteil lässt sich nicht jeder eigene Wunsch oder der Wunsch der Kinder erfüllen. Es werden Suchmaschinen oder Auktionsportale auf der Suche nach günstigeren Angeboten benutzt. Viele seriöse Firmen und Verkäufer tauchen dabei auf und bieten ab und an auch gute Schnäppchen. Leider nutzen Täter dieses ebenfalls aus. So werden Spiele angeboten, die gar nicht tatsächlich im Besitz der Verkäufer sind oder ggf. aus Straftaten stammen.

Ist der Kauf vollzogen, so kann es passieren, dass die Ware nie den Käufer erreicht. Handelt es sich bei der Ware z.B. um einen Freischaltcode für ein Spiel oder um einen Prepaidcode für weitere Spieleinhalte, so häuften sich bei der Polizei die Anzeigen derer, die einen ungültigen, gesperrten oder keinen Code erhalten hatten. Die Täter haben in der kurzen Zeit genug Umsatz gemacht und verschwinden mit ihrem Internetauftritt, um an anderer Stelle unter neuem Namen fortzufahren. Ebenso ist es auch vorgekommen, dass die Käufer einen scheinbar funktionierenden Freischaltcode erhalten haben. Erst später wurde dieser durch den Spielebetreiber gesperrt, da der Code an andere Stelle illegal beschafft wurde. Die Freude über das neue Spiel hielt nur kurz an.

Weitere typische Betrugsmaschen

Es gibt immer wieder Vorfälle, die von Spielern berichtet oder inzwischen auch angezeigt werden, wo Spieler im Chat zum Spiel (z.B. Minecraft) angeblich ihren z.B. Lifetime Premium Account auf einem speziellen Server für wenig Geld anbieten. Dafür verlangen sie lediglich 10 Euro, die mittels Paysafecard zu zahlen seien. Wird der Geldcode (z.B. über Skype) an den Verkäufer verschickt, so wird dieser von den Tätern eingelöst. Der versprochene Account wird jedoch nicht übertragen. Opfer dieser Betrugsmasche sollten diesen Vorfall mit allen relevanten Daten (Screenshots, Bezahlcode, Nutzerdaten usw.) anzeigen.

Gern versprechen die Täter auch eine Verdoppelung/Vermehrung der Spielwährung oder von Guthabenkarten/Prepaidcodes. Die persönlichen Daten/Spielzugangsdaten oder auch die Guthabencodes müssten dafür nur auf speziellen Aktionsseiten im Internet eingegeben oder per Chat, Skype usw. an die Person verschickt werden. Tatsächlich übermittelt man seine Prepaidcodes an Betrüger, die natürlich nicht den Wert der Codes verdoppeln.

  • Kaufen Sie Spiele, Freischaltcodes und Prepaidcodes nur bei seriösen Anbietern.
  • Seien Sie misstrauisch, wenn die Anbieter anonyme Zahldienste (z.B. Paysafecard) verlangen.
  • Seien Sie vorsichtig bei Angeboten von unbekannten Spielern, Chat- oder Forenteilnehmern.
  • Trauen Sie keinen Angeboten, die angeblich Prepaidgeld (z.B. Paysafe) oder Guthabenkarten vervielfältigen können und dafür der legal erworbene Code eingesandt oder auf einer gefälschten Seite eingegeben werden muss.
  • Achten Sie bei Datenträgern auf die Echtheit dieser Datenträger. Kaufen Sie keine Kopien.
  • Vergewissern Sie sich über die Vollständigkeit/Gültigkeit (z.B. fehlende oder bereits aktivierte Freischaltcodes), besonders bei Gebrauchtangeboten.

Tauschbörsen oder Täuschbörsen? Gefahren durch falsche Dateien

Tauschbörsen im Internet, über die Dateien aller Art verbreitet und bezogen werden können, sind ursprünglich für den Tausch legaler Dateien gedacht. Dennoch werden über diese Dienste zahlreiche Dateien angeboten und auch heruntergeladen, die illegalen Ursprungs sind. So sind (aktuelle) Filme, Musikdateien, Anwendungsprogramme, Apps und Spiele keine Seltenheit mehr.

Diese Tauschbörsen funktionieren so, dass eine Datei von irgendeinem Nutzer angeboten wird. Hat ein anderer Nutzer Interesse an dieser Datei, fügt er diese seinem Download hinzu. Sobald diese Datei verfügbar ist, wird sie heruntergeladen. Zeitgleich bietet der aktuell herunterladende Nutzer diese Datei oder Bruchstücke dieser Datei selbst wieder über die Tauschbörse anderen Nutzern an. So kann es sein, dass man seinen Wunschdownload aus mehreren Quellen parallel bezieht und immer gleichzeitig auch von anderen Nutzern bei einem selbst heruntergeladen wird.

Solche Tauschbörsen können sich zu „Täuschbörsen“ entwickeln. Auch hier sehen zahlreiche Täter eine Möglichkeit, Schadsoftware zu verteilen. Hier werden gern gesuchte Dateinamen benutzt, um somit die Suchenden auf die gefälschten Dateien zu locken. Ein anschließendes Installieren oder Ausführen der Datei führt dann z.B. zur Ausführung der Schadsoftware anstelle des Abspielens eines aktuellen Kinofilms oder eines aktuellen Computerspiels. Auch Pornografie, sowie Kinder- und Jugendpornografie, werden gern angeboten. Auch hier besteht neben der generellen Strafbarkeit solcher Dateien durch Besitz, Vervielfältigung und Verbreitung die zusätzliche Gefahr der Schadsoftware. Zudem wird Regelmäßig das Urheberrecht verletzt und Anwälte im Auftrag der Rechteinhaber suchen nach den Accounts, die diese Daten anbieten. Abmahnungen sind die Folge.

Neben diesen Tauschbörsen gibt es auch das sogenannte Usenet. Das Usenet ist eine Art Netzwerk für die unterschiedlichsten Diskussionsthemen. Ein wenig ähnelt dies einem E-Mail-Programm, wo zu einem Thema weitere Personen ihren Kommentar abgeben können. Hier kann ebenfalls neben dem Diskussionsautausch ein Dateiaustausch erfolgen. Auch dort gibt es spezielle Newsgroups, in den u.a. auch Spiele zum Download angeboten werden. Zum Teil ist der Zugang zu solchen Diensten bei einigen Anbietern mit Zugangskosten verbunden. Auch hier besteht die Gefahr, Schadsoftware zu bekommen.

Cheat – Mogeln kann gefährlich sein

Cheat (englisch für Betrüger/betrügen) ist in der Computerwelt u.a. ein Begriff in der Spielerszene. Sogenannte Cheatprogramme oder Cheatcodes ermöglichen es dem Spieler, in einem Spiel schneller oder besser voranzukommen. So können z.B. besondere Charaktere oder Spielelemente freigeschaltet werden, die so vom Hersteller nicht vorgesehen sind. Teilweise werden solche Cheat-Dateien über entsprechende Foren oder Internetseiten angeboten. Diese müssen dann in der Regel heruntergeladen und installiert werden. Einige verlangen einen Austausch von Originaldateien im Installationsordner durch die heruntergeladene modifizierte Datei.

Vergleichbar sind auch die Trainer-Programme, die ebenfalls nach Installation in die Spielesoftware eingreifen. Hierdurch können z.B. Unverwundbarkeit oder unbegrenzte Munition im Spiel bewirkt werden. Auch solche Dateien sind auf unterschiedlichen Internetseiten zu bekommen.

Hier kommt es oft vor, dass die Nutzer von der geladenen Datei keine weitere Kenntnis haben und den Anweisungen zur Installation folgen. Gern wird hier von Internetkriminellen in die Downloadpakete Schadsoftware eingebunden, die dann unerkannt mit ausgeführt wird. Zudem wird in den jeweiligen Foren zuvor noch behauptet, dass diese Dateien frei von Viren sei, auch wenn das Antivirenprogramm was anderes melden würde.

Dies kann neben den typischen Gefahren, dass ein Computer ggf. beim Onlinebanking oder Shopping ausspioniert und manipuliert wird, auch dazu führen, dass diese Dateien auf die Spielinformationen zugreifen, wie z.B. Lizenzen oder persönliche Zugangsdaten, die somit an die Täter gelangen.

Auch Spielehersteller warnen regelmäßig vor dem Gebrauch solcher inoffiziellen Dateien und drohen u.a. mit einer Spielersperre.

Teamspeak und Ingame-Chat – Auch hier spielen Täter mit

Während in den Anfangszeiten von Computerspielen das Spielen auf die Geräte selbst beschränkt war, so wurden mit der Zeit Spiele entwickelt, die über das heimische Netzwerk aber auch über das Internet mit weiteren Personen gleichzeitig gespielt werden können. Sogenannte LAN-Parties wurden durchgeführt. (LAN=Local Area Network, Lokales Netzwerk).

In diesen Spielen entwickelten sich mit der Zeit auch die Möglichkeiten, nicht nur interaktiv mit anderen Teilnehmern zu spielen, sondern auch per Text und Sprache zu kommunizieren.

Mit Kopfhörern inkl. Mikro, sogenannten Headsets, sitzen die spielebegeisterten Nutzer vor dem Computer und sind voll und ganz ins Spiel vertieft. Über Chatfunktionen im Spiel oder über externe Programme wie Teamspeak erfolgt die Kommunikation mit den Verbündeten oder Gegnern im Spiel.

Auch hier sind immer wieder Täter zu finden, die gerne illegal erworbene Spielinhalte an die Mitspieler anbieten. Es wird mit Angeboten, wie z.B. einer Verdopplung von Prepaid-Geld für Spieleinhalte oder einer Verdopplung der erspielten Punkte gelockt. Der geköderte Spieler soll dann auf gefälschte Seiten seine persönlichen Daten und Spielezugangsdaten eingeben. Die Täter gelangen somit immer wieder an leichtgläubige Opfer. Auch andere Straftaten, wie Beleidigungen aber auch r der Handel mit echten Drogen und Waffen über solche Chats wurde von der Polizei erfasst.

Sollten Sie die Chatpartner nicht aus dem realen Leben persönlich kennen, ist immer Vorsicht geboten!

Erwachsene als Kinder – Erotische Kontakte gesucht

Immer wieder versuchen Erwachsene, aber auch Jugendliche an andere Jugendliche und Kinder über Chaträume zu gelangen. Die Täter geben sich als gleichaltrige Personen aus und versuchen somit über eine erste Kontaktaufnahme ein Grundvertrauen zu den Chatpartnern aufzubauen. Dieses nennt man auch Cybergrooming.

Im weiteren Gesprächsverlauf kommt es dann ziemlich bald zum Thema Liebe und Sex. Oft werden diese Gespräche dann in einem Privatmodus fortgeführt.

Dieser Privatmodus erlaubt in der Regel einen unzensierten Chatverlauf, da die öffentlichen Chats zum Teil durch Moderatoren überwacht und zum Teil auch gesichert werden. Hierbei kann es sich um lebende Personen handeln, die vom Chatanbieter also Moderatoren eingestellt werden oder um freiwillige Personen, die sich im entsprechenden Chat als seriös und zuverlässig bewährt haben. Die Moderatoren können dann entsprechende Konsequenzen einleiten. Aber auch Computer-Moderatoren (Bots) sind keine Seltenheit mehr. Diese reagieren auf spezielle Schlagworte und blenden diese dann für alle anderen Person im öffentlichen Chat aus. Hier nutzen die Täter aber abweichende Schreibweisen der zensierten Wörter, die vom System dann nicht mehr erkannt werden.

Im Chat werden dann Kinder und Jugendliche immer wieder zum Thema Sex befragt. Irgendwann kann es passieren, dass vom Täter mehr gefordert wird. Dies kann eine Verlagerung des Chats z.B. zu Skype, Whatsapp oder E-Mail sein. Der Täter möchte Bilder, Videos und vielleicht sogar ein reales Treffen. Auch die Nötigung/Erpressung, weitere Bilder zu schicken oder die Eltern würden von dem „Fehlverhalten“ erfahren, wird gerne benutzt.

Spieleserver – Womit sind Sie verbunden?

Spielehersteller bieten den Kunden von Onlinespielen Serverkapazitäten für das Spiel an. Hier erfolgen dann die Schlachten und Verfolgungsjagden durch die virtuelle Spielewelt. Es werden zusätzliche Spielelandschaften für die Nutzer bereitgestellt, die der Spieler alleine und offline nie Spielen könnte.

Auch Privatpersonen können solche Server bereitstellen und legal betreiben. Leider nutzen Täter diese Möglichkeit auch aus. Diese loggen sich dann in einen privaten Server zum Spielen ein und nutzen die möglichweise schlecht gesicherten Server für Ihre Zwecke aus. Schadsoftware kann verbreitet werden, aber auch das Spiel der anderen kann empfindlich beeinträchtigt werden, so dass es zu Ausfällen und Verlusten von Daten kommen kann.

Sollten Sie Betreiber eines privaten Spieleservers sein, so stellen Sie sicher, dass Ihre Zugangsdaten sicher sind und Unbefugte keine Daten verändern oder Administratoren-Befehle ausführen können. Achten Sie auf mögliche Aktualisierung der Serversoftware, um Sicherheitslücken zu minimieren. Nutzen Sie, wenn verfügbar, die 2-Faktor-Authentifizierung für die eigene Anmeldung.

Datenträgerkopie

In der Regel werden die Originalspiele auf CD-ROM oder DVD geliefert. Informationen über die Zulässigkeit von Sicherheitskopien finden Sie im Bereich „Rechtliche Übersicht“.

Natürlich sind Spiele inzwischen auch per Download erhältlich. Hier sollten nur Originalanbieter oder legale Verkäufer für den Download benutzt werden.

Gefahren ergeben sich hier jedoch auch bei illegalen Kopien/Downloads. Hier werden möglicherweise spielbare Kopien verkauft. Ebenso sind aber auch mit Schadsoftware belastete Kopien im Umlauf.

Weiterhin besteht die Gefahr beim Erwerb einer illegalen Kopie, dass die zugehörige Lizenz bereits in Gebrauch ist und somit das Spiel nicht mehr nutzbar ist.

Virtueller Diebstahl – Dein Schwert gehört nun mir!

Viele Online-Spieler kennen das vielleicht. Über Monate oder Jahre wird der Erfahrungsschatz und die Ausrüstung des virtuellen Charakters aufgebaut. Viel Zeit, aber auch viel echtes Geld wird investiert, um in der virtuellen Spielewelt mithalten zu können. Doch auch hier ist es schon dazu gekommen, dass ein solcher Charakter plötzlich mit leeren Händen im Spiel erscheint. Ein oder mehrere virtuelle Gegenstände, im schlimmsten Fall der Charakter oder der komplette Zugang sind verschwunden.

Auch, wenn es sich für den Spieler wie ein Diebstahl anfühlt, so scheitert dieser „virtuelle Diebstahl“ rein rechtlich an der Tatsache, dass ein Schwert in einem Onlinespiel keine „fremde bewegliche Sache“ gem. § 242 StGB ist. In einem Urteil des AG Augsburg, 33Ds 603 Js 120422/09 wurde bei einem Vorfall, wo dem Geschädigten durch den Täter tatsächlich ein virtueller Gegenstand virtuell entwendet wurde, hier der § 303a StPG (Datenveränderung) begründet. Der Täter gelang zusätzlich zuvor an die Zugangsdaten des Geschädigten zum Spiel.

Browsergames

Browsergames, sind Spiele, die den Webbrowser als Schnittstelle nutzen. Das Computerspiel läuft also im Internetbrowser (z.B. Internetexplorer, Firefox, Safari, Opera usw.).

Hier können die Spieler z.B. durch Phishing mittels gefälschter Internetseiten ebenfalls Ihre Spielzugangsdaten an die Täter verlieren.

Weitere Gefahren ergeben sich möglicherweise durch zusätzliche Käufe, die über ein Spiel angeboten werden. Lesen Sie hierzu auch den folgenden Abschnitt zu In-App-Käufen. Zudem ist die Alterskontrolle hier nicht immer gesichert. So können Kinder auch an Spiele gelangen, die nicht für sie geeignet sind.

Was kostet ein Gratisspiel? InApp-Käufe und Co

Nicht jedes Spiel, das kostenlos angeboten wird, ist und bleibt auch kostenlos. Die Spielehersteller stecken viel Arbeitszeit in diese Spiele, die inzwischen für diverse Computer aber auch für mobile Endgeräte angeboten werden.

So kann ein kostenloses Spiel z.B. als Werbung oder Testversion angesehen werden. Möglicherweise sind nur die ersten Spielebenen (Level) enthalten. Möchte man weiterspielen, muss der Rest käuflich erworben werden. Ebenso kann es bedeuten, dass gewisse Spiele nur beschränkt funktionieren. Um im Spiel weiter spielen zu können oder einen Spielecharakter zu verbessern, werden besondere Gegenstände benötigt, die entweder nur durch sehr langes Spielen oder durch Kaufen erlangt werden können.

Ein anderes Konzept ist das sogenannte Free-2-Play (Kostenlos-Zu-Spielen). Diese Spiele sind darauf ausgelegt, dass sie als vollumfängliche Vollversion kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Sie finanzieren sich dann über freiwillige sogenannte Mikrotransaktionen oder auch InApp-Käufe. Das sind Kleinstgeldbeträge von wenigen Cent bis zu mehreren Euro, mit denen man nicht relevante/rein optische Extras oder sogar Items kaufen kann, die den Spielablauf beeinflussen bzw. beschleunigen können. Diese werden im Spiel über diverse Anzeigemöglichkeiten dem Spieler präsentiert. Baut man z.B. ein normales Haus im Spiel, bringt dies eine gewisse Anzahl von Punkten. Möchte man jedoch ein besonderes Haus haben, was einem als Spieler mehr Punkte einbringt, muss man tiefer in die Tasche greifen. Diese Spielinhalte können dann ggf. nur über eine besondere Spielwährung erworben werden, die sehr selten durch die Hersteller im normalen Spielverlauf verteilt wird. So sind Kaufangebote von wenigen Euro bis zu 90 Euro und mehr für virtuelle Gegenstände und virtuelle Zahlungsmittel keine Seltenheit.

Eine Besonderheit unter diesen Käufen stellen sogenannte Lootboxen dar. Diese Lootboxes (frei übersetzt: Beutekisten) kann man zwar auch erspielen, aber wenn man nicht bloß unregelmäßig und selten eine Box bekommen möchte, „muss“ man diese im Spiel kaufen. Dabei kauft man dann eher eine „Wundertüte“, deren Inhalte man nicht kennt, weil diese zufällig erstellt werden und von massenhaft generierten Skins bis zur sehr seltenen Überwaffe alle möglichen Gimmicks enthalten können. Natürlich variiert die Wahrscheinlichkeit und je wertvoller ein Item im Spiel ist, desto seltener wird man es finden.

Hier ist besonders problematisch, dass man zum einen nicht erkennen kann, was man kauft und dass es eventuell sogar wertlos ist, sondern zum anderen auch, dass es bereits viele Fälle von Spielsucht im Zusammenhang mit Lootboxen gibt, bei denen Spieler teilweise mehrere tausend Dollar/Euro ausgegeben haben.

Daher ist diese Art der InApp-Käufe auch bereits in Belgien und den Niederlanden als illegales Glücksspiel in Spielen verboten worden.

Die Abrechnung erfolgt oft über Kreditkarte, Telefonrechnung (SMS, 0900er Rufnummer), Paysafecard oder andere Guthabenkarte. Besonders Kinder, aber nicht nur, verlieren hier gerade bei den kleinen Geldbeträgen schnell den Überblick über solche Einkäufe, so dass es zum Monatsende möglicherweise eine böse Überraschung gibt. Einige Telefonanbieter verhindern die Abbuchung solcher Zahlungen (z.B. vereinzelte Prepaid-Verträge). Gegen eine Überraschung in der Telefonabrechnung helfen die Sperre von Mehrwertrufnummer und eine Drittanbietersperre.

Wie können Sie sich davor schützen?

  • Klären Sie Ihre Kinder über solche Kostenfallen auf.
  • Aktivieren Sie Sperren in den Endgeräten, wenn vorhanden. Zum Teil können so InApp-Käufe nicht oder nur mit Passwort erfolgen.
  • Aktivieren Sie Sperren zum Kinderschutz/Passwörter in den Endgeräten. Zum Teil können Sie so auch den Zugriff auf Einstellungen verhindern.
  • Aktivieren Sie Sperren von Sonderrufnummern (z.B. 0900er-Mehrwertrufnummern) beim Telefonanbieter (ggf. ist die einmalige Einrichtung kostenpflichtig).
  • Aktivieren Sie bei den Mobilfunkanbietern eine Drittanbietersperre gegen Abofallen.
  • Nutzen Sie Guthabenkarten für Spieleportale/App-Portale. So behalten Sie eine gewisse Kostenübersicht und -grenze.
  • Nehmen Sie Kreditkartenzahlung und Lastschriftenzahlung aus den Spiele- und App-Portalen.
  • Sichern Sie Ihre Endgeräte (Computer, Router, WLan usw.) gegen Manipulation (z.B. durch Kinder, die elternseitig vergebene Sperren umgehen wollen, indem sie Zugangspasswörter kennen).

USK – Was darf ich kaufen und spielen?

USK steht für die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle. Die Internetseite der USK bietet hier ausführliche Informationen zu den Alterskennzeichen auf den Spielen und gibt Rat für den Handel, aber auch für Eltern. Eine Titelsuche gibt weitere Informationen über den Status eines Spieletitels.

Der Handel ist per Gesetz (§ 12 und § 28 JuSchG)  verpflichtet, sich an die Abgabebeschränkungen auf den Spieleverpackungen zu halten. So darf ein Spiel, welches eine Einstufung USK 18 hat nicht an einen 16jährigen verkauft werden. Hohe Bußgelder bei Nichtbeachten können die Folge sein!

Teilweise können Spiele ab 18 auch über den Internetversand oder als Download erworben werden. Aus diesem Grund sind z.B. Prepaidkarten, die für Spielekonsolen zum Aufladen des Guthabens in den Ladengeschäften verkauft werden, ebenfalls erst ab 18 erhältlich. Zum Teil findet bei den Internetversandhändlern auch eine Alterskontrolle mittels z.B. Postident-Verfahren statt. Jedoch besteht die Möglichkeit, Spiele auch im Ausland zu erwerben. Dort gelten evtl. andere Jugendschutz- und Versandbestimmungen. Hier sollten die Erziehungsberechtigten auf die jeweilige Nutzung der Kinder achten.

Für Eltern ist es nicht geregelt, welches Spiel an die Kinder zu geben ist und welches Spiel nicht. Hier wird dringend empfohlen, die Altersangaben einzuhalten und die jeweilige Spielebeschreibung zu lesen. Dann sollte zusätzlich noch entschieden werden, ob das eigene Kind bereits in der Lage ist, mit diesen Spielinhalten umgehen zu können. Weitere Empfehlungen finden Sie auf der Seite der USK.

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