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Soziale Netzwerke und Chats

Soziale Netzwerke und Chaträume (chat = englisch für „plaudern“) sind bei sehr vielen Internetnutzern heutzutage nicht mehr wegzudenken. Zum Teil ersetzen diese schon die täglichen Blicke in die Zeitungen oder die Nachrichten. Informationen aller Art können hier gezielt nach Interessen eingesehen und abonniert werden. Jeder Teilnehmer möchte eigene Informationen an seine Freunde oder die Öffentlichkeit verteilen oder entsprechende Botschaften anderer lesen. Soziale Netzwerke (Social Networks) oder Chat/Chatrooms (Gesprächsräume) sind für viele bereits zu einem Teil ihrer Kommunikation geworden. Der Zugriff erfolgt über den heimischen PC, die Spielekonsole, das Smartphone und sogar über moderne TV-Geräte mit Internetanschluss.

Auch hier bewegen sich die Täter. Viele davon bedienen sich der Informationen, die die Nutzer tagtäglich dort freiwillig und öffentlich einstellen. Andere Täter nutzen die Ahnungslosigkeit der Mitglieder aus und versuchen über Gewinnspiele, Gratisaktionen oder schockierende Videos an die Daten zu gelangen oder Schadsoftware zu verbreiten. Ganz andere Täter nutzen diese Möglichkeit als Kommunikationsmittel oder zur Kontaktaufnahme zu Ihren Opfern.

Nachfolgende Hinweise und Tipps sollen Ihnen helfen, sicherer im Umgang mit sozialen Netzwerken und Chats zu werden. Besondere Hinweise für Onlinechats finden Sie am Ende.

Privatsphäre

Ihre privaten Daten sollten auch in sozialen Netzwerken Ihr höchstes Gut sein, auch wenn Sie denken, dass Sie nichts zu verbergen haben und jeder alles ruhig von Ihnen wissen darf. Je weniger Sie von persönlichen Daten bekannt geben und je konkreter Sie die Öffentlichkeit Ihres Accounts beschränken, umso weniger können Täter mit Ihren Profilen etwas anfangen.

In der Regel haben soziale Netzwerke mittlerweile zusätzliche Optionen für die Einstellungen der Privatsphäre. Nutzen Sie diese und überprüfen Sie im Anschluss die Wirksamkeit der Einstellungen. Facebook, als Beispiel, bietet ein Möglichkeit, den eigenen Account aus der Sicht anderer (Öffentlichkeit oder Freunde) anzuzeigen. Sollte eine solche Funktion nicht vorhanden sein, so kann man vielleicht über den Account eines Freundes oder ohne angemeldet zu sein, erkennen, wie das eigene Nutzerprofil für andere erscheint.

Die Betreiber der Netzwerke haben die Möglichkeit, die Einstellungsoptionen den Bedürfnissen anzupassen. Das kann bedeuten, dass neue Funktionen hinzugekommen oder auch weggefallen sind. Aus diesem Grund sollten Sie regelmäßig Ihre Einstellungen überprüfen und bei Bedarf nachbessern.

Wir empfehlen, folgende Daten nicht öffentlich einzustellen:

  • Geburtsdatum
  • Wohnort
  • Arbeitsstelle/besuchte Schule
  • Kontaktdaten (Email, Telefon)
  • Aktuelle Aufenthaltsorte (z.B. Urlaubsabwesenheit)
  • Intime Fotos

Tipp: Achten Sie zudem auch darauf, dass die öffentlichen Bilder, die Sie z.B. als Profilbild nutzen, von der Auflösung her eher gering sind oder Sie nicht zu deutlich zeigen, damit diese nicht durch Bildmanipulation (einfache Grafikprogramme oder Apps für Deep-Fake/AI) missbraucht werden können. Die gleiche Gefahr gilt für sämtliche Bilder die Sie über soziale Netzwerke veröffentlichen oder versenden.

Es sollte genau darauf geachtet werden, wer letztendlich die eingestellten Daten sehen kann. Hier muss ggf. bei jedem Beitrag oder Foto die Einstellung angepasst werden. Jeder sollte nur das einstellen, was für die jeweilige Nutzung des Netzwerkes benötigt wird. Ggf. lässt es das Netzwerk zu, bestimmte Gruppen zu erstellen, die jeweils andere Rechte beim Profilbetrachten erhalten. So können enge Freunde vielleicht mehr sehen, als flüchtige Bekannte.

Facebook bietet seit 2104 seinen Nutzern in Bezug auf die Ortung/Lokalisierung einen besonderen Dienst an: Die „Facebook-Überprüfung des Sicherheitsstatus“ („Safety Check“). Hier werden diverse Daten des Nutzers dazu verwendet, die Person zu lokalisieren (z.B. angegebener Wohnort, erteilter Zugriff auf aktuellen Standort, Genutztes Netz). Sollte sich ein Facebooknutzer z.B. in einem Katastrophengebiet aufhalten, so wird dieser von Facebook gefragt, ob er in Sicherheit sei. Der Nutzer kann nun frei entscheiden, ob er diese Anfrage beantwortet oder komplett verweigert.

Wieviel Freunde brauche ich?

Diese Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten. Der eine Nutzer ist mit wenigen Freunden zufrieden, um Bekanntschaften in der Ferne aufrecht zu erhalten. Der nächste benötigt schon mehr Freundschaften, um über die Aktivitäten im Umfeld informiert zu sein. Ein ganz anderer Nutzer sammelt Freunde, je mehr, je besser, um im Freundeskreis z.B. nicht als „MOF“ (Umgangssprachlich für „Mensch ohne Freunde“) dazustehen. Je mehr Freunde vorhanden sind, umso geringer ist die Chance, eine Übersicht darüber zu haben, wer alles die Daten, die eingestellt wurden, sehen kann. Facebook bietet z.B. die Möglichkeit, die Freunde in unterschiedliche Kategorien einzutragen. Diese Gruppe bekommen dann von Ihnen verschiedene Rechte zum Lesen der eigenen Nachrichten. Weiterhin haben Sie die Option einzustellen, dass andere Nutzer nicht erkennen können, wie viele und welche Freunde Sie haben. Nutzen Sie diese Möglichkeiten zum Absichern Ihrer Privatsphäre und zum Schutz Ihrer Freunde.
Weiterhin besteht die Gefahr, dass Sie ggf. auch nicht mehr den Überblick haben, welche Accounts ggf. echt sind, welche möglicherweise gefälscht wurden oder mit der Fälschung doppelt vorhanden sind.

Soll ich meinen echten Namen angeben?

Viele Betreiber fordern von den Nutzern, bei der Anmeldung nur echte Daten anzugeben. Dieses ist in den Nutzungsbedingungen, die Sie als Kunde bestätigen, vorgegeben.

Durch die Angabe des korrekten Namens soll es jedem Nutzer leichtfallen, neue Freunde zu finden oder alte Freunde wiederzufinden. Aber auch Sie werden so durch andere Personen (gewollt oder ungewollt) gefunden.

Die Nutzung eines Fantasienamens oder Pseudonyms kann gegen die Richtlinien des Netzwerkes verstoßen, welches möglicherweise den Ausschluss zur Folge haben kann.

Sie als Nutzer müssen selbst entscheiden, ob Sie nun Ihren echten Namen oder eine Alternative angeben. Inzwischen ist es im Internet bekannt und weit verbreitet, Pseudonyme anstelle des Echtnamens zu nutzen. Die weiteren Nutzer müssen damit rechnen, dass die benutzten Namen nichts oder nur wenig mit dem Realnamen zu tun haben. Ebenfalls sollten Sie auch vorsichtig sein, wenn Sie neue Freundesanfragen bekommen. Nicht immer steckt ein echter Freund dahinter. Gefälschte Profile sind keine Seltenheit.

Unterschiedliches Alter / Partys

Soziale Netzwerke und Chats gibt es für unterschiedliche Altersstrukturen. So gibt es spezielle z.B. Chats für Kinder, in denen kindgerechte Themen der Inhalt sind. Ebenso gibt es Netzwerke, die nur für Erwachsene zugelassen sind, da Inhalte möglicherweise jugendgefährdend sind. Leider sind nicht alle Chats, Foren und Netzwerke, die für Kinder und Jugendliche ungeeignet sind, so gut geschützt, dass dort auch nur Erwachsene eintreten können. Oft liegt dieses daran, dass die Betreiber im Ausland sitzen. Dort besteht die Altersverifikation möglichweise durch ein simples Klicken auf „Ja, ich bin über 18 Jahre“.

Es gibt auch Netzwerke, die für mehrere Altersstrukturen vorbereitet sind. Hier gibt es dann ggf. Unterschiede in den Einstellungen und Möglichkeiten der Nutzer. Oft können dann jugendliche Nutzer oder Kinder von Erwachsenen nicht gefunden oder angeschrieben werden oder Jugendliche können gewisse Optionen nicht auswählen.

Party-Einladungen

Die Presse berichtete immer wieder von Facebook-Partys, zu denen jugendliche „Veranstalter“ öffentlich im Netzwerk eingeladen und zu denen sich hunderte oder tausende Netzwerknutzer angemeldet haben.

Eine solche öffentliche Veranstaltung kann letztendlich dazu führen, dass der Veranstalter für entstandene Schäden, eine mögliche Müllbeseitigung und Polizeieinsätze im Nachhinein aufkommen muss.

Facebook bietet eine Möglichkeit an, Partys (Veranstaltungen) zu erstellen. Jugendliche haben derzeit jedoch keine Option, diese Veranstaltung als „öffentlich“ einzustellen. Die Grundeinstellung ist aktuell immer auf „Freunde von Gästen“. Alternativ wird angeboten „Freunde von Freunden“ und „Nur für eingeladene Gäste“. Letzteres sollte zwingend ausgewählt werden, um den Überblick über die Gäste zu behalten. Was jedoch andere eingeladene Personen mit der Einladung machen, kann die ursprüngliche einladende Person wenig beeinflussen. So können auch andere Messenger-Dienste zum Verbreiten der Nachricht genutzt werden.

Für Erwachsene gilt als Grundeinstellung „Freunde von Gästen“. Die Alternativen sind hier „Öffentlich“ und „Nur für eingeladene Gäste“. Auch hier wird empfohlen, wenn es sich um eine private Veranstaltung handeln soll, die Funktion „Nur für eingeladene Gäste“ zu aktivieren.

Für Jugendliche ist zu beachten, dass diese Einstellung bei Facebook sich mit dem 18. Geburtstag ändert. Viele Jugendliche haben sich jedoch, um dem damaligen Trend zu folgen und bei Facebook Mitglied zu werden, bei der Anmeldung älter gemacht. Facebook gibt laut den Bestimmungen vor, erst ab 13 Jahre Mitglied werden zu dürfen. Im späteren Verlauf vergessen die Jugendlichen, dass sie ihr Alter damals falsch angegeben haben.

Es besteht nun die Gefahr, dass Jugendliche, die normalerweise bei Facebook die Einschränkungen zur Sicherheit genießen würden, plötzlich (also z.B. 1 Jahr zu früh) wie Erwachsene behandelt werden und entsprechende Sicherheitseinstellungen dann nicht mehr greifen.

  • Überprüfen Sie vor der Freigabe einer Veranstaltung, an wen diese Einladung gerichtet ist. Ändern Sie ggf. die Einstellung auf „Nur für geladene Gäste“!
  • Reden Sie mit Kindern und Jugendlichen über die Gefahren von Veranstaltungseinladungen, Erwachsenenchats usw..
  • Gehen Sie nicht als ungeladener Gast zu einer solchen Veranstaltung und verbreiten Sie auch keine Einladungen anderer Personen.

Urheberrechtlich geschütztes Material

Es nicht zulässig, urheberrechtlich geschütztes Material ohne entsprechende Genehmigung über soziale Netzwerke zu veröffentlichen. Hier kann es bereits zu rechtlichen Problemen durch die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Bildes als Profilbild kommen. Abmahnungen durch Anwälte können eine Folge daraus sein.

Sollten Sie feststellen, dass andere Personen Ihre Werke ohne Ihre Zustimmung eingestellt/verwendet haben, so haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Dokumentieren Sie hierfür den Vorfall z.B. durch den Ausdruck der betroffenen Internetseite.

Maßgebend ist hier das Urhebergesetz.

Diebstahl, Hacking oder Kopie? Gefälschte Profile?

Durch eine schwache Einstellung der Privatsphäre wird es den Tätern leichtgemacht, an private Daten der Nutzer zu gelangen. Ihm stehen neben dem Foto auch der Name, Geburtstag, Arbeitsplatz oder die Schule, sowie vielleicht sogar die gesamte Freundesliste zur Verfügung.

Diese Daten werden kopiert und damit ein neuer Facebookaccount erstellt. Über diesen Account schreibt nun der Täter alle Freunde aus der einsehbaren Freundesliste der Originalperson an. Er gibt z.B. bekannt, dass der ursprüngliche Account nicht mehr funktionieren würde und bittet um eine Neuaufnahme in die Freundesliste. Dies wird mit so vielen Freunden wie möglich gemacht, damit der Account noch echter wirkt. Viele Freunde fallen dann auch erst recht auf die Fälschung herein, da ja auch weitere Bekannte aus dem Umfeld dabei sind.

Nun kann der Täter auch auf die privaten Daten dieser „neuen“ Freunde zugreifen, private Nachrichten schreiben und vielleicht sogar intime Details erfahren. Es kann sogar dazukommen, dass Beleidigungen oder Vergleichbares über den gefälschten Account verschickt werden. Solche Handlungen können für den Inhaber des Originalaccounts aussehen, als wäre dieser gehackt worden.

Ebenfalls ist es bereits zu Geldforderungen gekommen. Das kann durch eine vorgetäuschte Liebesbeziehung sind (Romance-Scamming) oder die Bitte um finanzielle Unterstützung. Die Täter geben als Freund vor, in einer Notlage zu stecken und bitten die Freunde um finanzielle Hilfe. Ebenso gibt es die Variante mit Bezahlcodes, die per SMS kommen. Der falsche Freund bittet über das soziale Netzwerk den ahnungslosen echten Freund um die Handynummer und um den Gefallen, eine SMS zu empfangen. Diese SMS beinhaltet jedoch einen Code, der als Bezahlcode eingesetzt werden kann. Gibt der ahnungslose Freund den Code an den Täter weiter, kann dieser den Code einlösen und der Geldbetrag wird über die Mobilfunkrechnung des Opfers abgerechnet

Fakeprofile, die komplett frei erfunden sind und keine Kopie von realen Personen sind, dienen dagegen zur Kontaktaufnahme für spätere Betrügereien oder Erpressungen. So werden gern Profile von gutaussehenden Frauen oder Männern erstellt. Solche Profile sind oft in sogenannten Addgroups zu finden und sind erst kürzlich angelegt worden. In den Profilen stehen dann gern Links zu Dating- oder Erotikseiten. Dahinter können dann Abofallen oder sogar Schadsoftware stecken. Die Profilbilder des Fakeprofils stammen in der Regel aus dem Netz (Modell oder Erotik-Seiten). Gern werden aber auch private Bilder missbraucht. Ebenso kann der Kontakt dazu ausgenutzt werden, um mit der Person in eine Beziehung zu kommen. Kommt es später dann zu einem erotischen Chat (z.B. per Webcam), wird die Videoübertragung des Opfers mitgeschnitten und die Person im Anschluss mit dem intimen Material erpresst. Es wird gedroht, die Videos an Freunde und YouTube zu senden, wenn kein Lösegeld bezahlt wird. Auch offizielle Profile von Prominenten werden immer wieder kopiert. Auch hier haben die Täter unterschiedliche Absichten wie Hasskommentare, Beleidigungen, Betrug (z.B. Aufforderung zu einer Zahlung für Fantreffen, Unterstützung bei einem Projekt, Liebesbeziehung usw), Spamverbreitung

  • Beschränken Sie den lesenden Zugriff auf Ihr Konto auf „nur Freunde“.
  • Reduzieren Sie die Freunde oder löschen Sie flüchtige Bekanntschaften (digitaler Frühjahrsputz).
  • Fügen Sie nicht ungeprüft Freunde hinzu. Hinterfragen Sie die fremden Accounts und Freundesanfragen im „realen“ Leben (z.B. Schulhof, gemeinsames Beisammensein, Anruf, SMS usw.)
  • Reduzieren Sie Ihre privaten Daten, die Nicht-Freunde bei Ihnen einsehen können, in der Sichtbarkeit und Datenmenge. Nutzen Sie die Privatsphäre-Einstellungen. Überprüfen Sie diese Einstellungen regelmäßig.
  • Vorsicht bei unerwarteten Fragen nach Geld oder Handynummer. Geben Sie keine Inhalte von SMS (z.B. Bezahlcodes/Verifzierungscodes) weiter.
  • Vorsicht bei Anfragen in fremder Sprache oder mit ungewöhnlich vielen Fehlern.
  • Vorsicht bei unbekannten Personen, hier könnte ein Fakeprofil dahinterstecken, dessen Nutzer auf andere Dinge (Missbrauch intimer Details, Bilder, Videos, Live-Chats, Abodienste, Abofallen) aus sind.
  • Vorsicht, wenn es plötzlich von der Person zwei Accounts gibt (Original und Fälschung). Hinterfragen Sie das bei der echten Person und weisen Sie diese auf den Umstand hin.
  • Prüfen sie auf offiziellen Webseiten, ob der Account dort auch verlinkt ist (z.B. prominente Personen)
  • Nutzen Sie die Google-Bildersuche (siehe weiter unten).
  • Wehren Sie sich, wenn z.B. Ihr Account betroffen ist. (Sicherung von Beweisen, Anzeige bei Polizei, Kontakt zu Anwälten, Meldung beim Portal).
  • Mehr auch unter Meine Daten im Netz.

Aber auch gehackte Accounts sind denkbar. Ist Ihr Account z.B. durch ein schwaches, leicht zu erratendes Passwort „gesichert“, so können Täter sehr leicht einen Account übernehmen und für ihre Zwecke (Cybermobbing, Betrug usw.) missbrauchen. Nutzen Sie auch hier ein eigenes und sicheres Passwort.

Mit Hilfe der Google-Bildersuche können Sie fremde Bilder im Netz suchen. So können Sie den Link eines Profil-Bildes oder das auf dem Rechner zwischengespeicherte Bild in die Bildersuche laden. Google sucht dann im Netz, wo dieses Bild bereits aufgetaucht ist. Oft tauchen besonders die Bilder aus Fakeprofilen irgendwo im Netz auf (z.B. Modell- oder Erotikseiten). Hier sieht man dann auch, dass dort oft ganz andere Namen beim Bild als die im Fakeprofil angegebenen Namen stehen. Somit hat man das Fakeprofil leicht enttarnt. Eine Fehlanzeige durch Google bedeutet aber nicht, dass nun alles sicher ist. Auch Google weiß noch nicht alles.

Bezahlung allgemein in Sozialen Netzwerken

Sollten Sie das Bedürfnis haben, in einem sozialen oder für ein soziales Netzwerk etwas zu bezahlen (Sonderfunktionen, Jahresgebühr, Spiele usw.), so nutzen Sie ein sicheres Zahlungssystem. (Bezahlen im Internet). Es gibt für einige Netzwerke auch in verschiedenen Verkaufsstellen (Tankstelle, Drogerie, Supermarkt, Elektrofachmarkt usw.) Guthabenkarten. Diese werden beispielsweise für 10 Euro erworben, die dann im Netzwerkdienst eingelöst werden können. So behalten Sie selbst den Überblick, wie viel Sie aktuell ausgegeben haben und minimieren im Notfall eines Fremdzugriffes den dortigen Verlust.

Prepaid-Geld/SMS-Codes in Sozialen Netzwerken

In der letzten Zeit häuften sich innerhalb der Social Communities betrügerische Vorfälle in Verbindung Prepaid-Guthaben.

Täter nutzen gefälschte Accounts und bitten die Opfer um die Handynummer.

Die Täter fälschen dafür fremde Nutzeraccounts und versuchen, mit diesen falschen Accounts auf die Freundesliste der echten Accounts zu gelangen. Hierbei wird behauptet, dass der „alte“ (echte) Account defekt sei. Die Freunde gehen davon aus, mit dem echten Freund zu kommunizieren. Irgendwann bekommen die dann eine Art Hilferuf. Die Täter bitten um die Handynummer des Freundes. Weiterhin bitten sie die Freunde, eine SMS für sie zu empfangen, die sie dann dem Täter mitteilen sollten. Das diese Mitteilungen einen Code enthält, der bei Einlösung einen höheren Betrag vom Konto des Empfänger-Mobilfunkvertrags bedeutet, ist den Opfern nicht klar, da man hier von einem Freundschaftsdienst ausgeht.

In einer weiteren Alternative wird über einen gefälschten Freundesaccount eine Notlage vorgetäuscht. Man benötige dringend Geld, welches als Paysafecard (Prepaidguthaben, welches z.B. an Tankstellen erworben werden kann) geholt werden sollte. Das vorfinanzierte Geld würde der Freund in Not am Tag später zurückzahlen und ggf. sogar erhöhen.

  • Seien Sie vorsichtig, wenn es um Bezahlungen in Verbindung mit Chats oder Sozialen Netzwerken geht.
  • Wissen Sie wirklich, wer hinter den anderen Accounts steckt?
  • Geben Sie keine Zahlungen oder Zahlungscodes (per SMS, Prepaidcodes) über Chats und Soziale Netzwerke an unbekannte und plötzliche neue „Freunde“ weiter.
  • Nutzen Sie zum Bezahlen lieber Prepaid-Codes statt die Eingabe Ihrer Bank-/Kreditkartendaten.

Sichere Verbindung via https://

Bietet ein Betreiber eines Sozialen Netzwerkes die Benutzung einer gesicherten Verbindung mittels „https:“ an, so raten wir dazu, diese auch einzuschalten und zu nutzen. Es konnte vermehrt festgestellt werden, dass z.B. bei Gewinnspielen oder vergleichbaren Umfragen die jeweiligen Anbieter noch über eine ungesicherte Verbindung kommunizieren und eine Umschaltung zurück auf http:// erforderlich ist. Hier sollte der Nutzer selbst entscheiden, ob er seine privaten Daten zur Teilnahme an einem Gewinnspiel über eine solche Verbindung laufen lassen möchte.

Weitere hilfreiche und wertvolle Tipps in Bezug auf Soziale Netzwerke finden Sie hier:

https://www.klicksafe.de/

Gewinnspiele/Gratis Aktionen

Immer wieder sind in Sozialen Netzwerken von großen und kleineren Unternehmen Gewinnspiele zu finden. Bei seriösen Firmen geht man in der Regel davon aus, dass die Teilnahmebedingungen ebenfalls seriös ablaufen und die übermittelten Daten durch die Unternehmen nur wie angegeben benutzt werden. Es wird empfohlen, hier die Teilnahmebedingungen und die Angaben des Veranstalters genau zu lesen.

Teilweise nutzen aber auch Täter Gewinnspiele für Ihre Zwecke. Die Täter bekommen somit verifizierte Daten, die von den Nutzern korrekt eingegeben wurden, da der Nutzer ja auch im Falle eines Gewinnes, den Preis auch ausgehändigt bekommen möchte.

Die Daten, die die Täter dadurch erhalten, werden für Adresskarteien oder weitere Missbräuche (Betrug, Spamversand usw.) verwendet. Ebenfalls besteht die Gefahr, dass für ein Gewinnspiel der Teilnehmer auf eine neue Seite umgeleitet wird, die mit Schadsoftware belastet ist. Hier kann es dazu kommen, dass bei mangelnder Sicherheit (Basisschutz Hard- & Software) die Schadsoftware auf den Computer geladen wird.

Gewinnspiele können den Nutzer auch dazu auffordern, eine Zustimmung für den Zugriff auf weitere private Daten und das Verbreiten der Teilnahme zu geben. Hier sollte jeder Nutzer selbst genau durchlesen, auf welche Daten genau dieser Zugriff erfolgen soll. Ist es wirklich notwendig, Zugriff auf die Freundesliste zu bekommen?

Dies kann bei seriösen aber auch bei betrügerischen Gewinnspielen der Fall sein.

  • Klicken Sie nicht unbedacht auf Links zu Gewinnspielen und Gratisaktionen
  • Nutzen Sie Add-ons, die ggf. vor gefährlichen Links warnen oder geeignete Werbeblocker.
  • Seien Sie vorsichtig, wenn Gewinnspiele zum „Liken“ (= Gefällt mir-Button) oder „Teilen“ für die Teilnahme auffordern. Überprüfen Sie, ob Sie an einer seriösen Aktion teilnehmen. Oft wird mit schon fast unglaublichen Gewinnen oder Gratisaktionen (z.B. 10.000 Sporttaschen einer Modemarke) geworben, für die lediglich ein Klick („Teilen“) erfolgen muss.

Schockvideos und Bilder

Immer wieder wird beobachtet, dass unbekannte Personen Videos und Bilder in den Sozialen Netzwerken verbreiten, die die Nutzer dazu verleiten sollten, darauf zu klicken. Hier werden in der Vorschau schockierende Szenen aller Art versprochen, die möglicherweise die Neugier eines jeden wecken könnten. Klickt ein Nutzer auf ein solchen Link, erfolgt eine Umleitung auf eine mit Schadsoftware belastete Seite. Bei ungenügendem Schutz des Computers ist eine Infektion wahrscheinlich. (Basisschutz Hard- & Software)

Weiterhin werden unter dem eigenen Namen für die Freunde sichtbar angezeigt, dass man selbst dieses Video soeben gesehen hat und alle anderen Freunde dieses Video ebenfalls sehen sollten. Die Gefahr ist nun groß, dass die Freunde dieser Aufforderung ohne Misstrauen folgen und selbst in die Falle tappen.

Wir empfehlen, solche Videos oder Bildinhalte nicht anzuklicken, wenn das Ziel der Verlinkung nicht vertrauenswürdig ist. Durch zusätzliche Add-ons für die Browser kann hier ggf. schon vorher angezeigt werden, dass der Link als gefährlich eingestuft wird.

Sollte man erkennen, dass ein Freund ungewöhnliche Beiträge einstellt, die auf einen solchen Link führen sollen, empfiehlt es sich, den Freund diesbezüglich zu warnen und aufzuklären.

Gute Hinweise zu solchen Nachrichten sind auch unter www.mimikama.at zu finden.

  • Klicken Sie nicht unbedacht auf Links zu Videos und Bildbeiträgen.
  • Nutzen Sie Add-ons, die ggf. vor gefährlichen Links warnen oder Werbeblocker.
  • Klären Sie Ihre Freunde auf, wenn Sie bei denen Hinweise auf solche gefälschten Beiträge erkennen.

Hoax – Fiese Scherze verbreiten sich im Netz

Bei einem Hoax handelt es sich um eine Art Spaßnachricht, die zunächst glaubwürdig erscheint, beim genaueren Betrachten und Recherchieren sich jedoch als absichtliche Falschmeldung herausstellt.

Oft werden hierfür inzwischen nicht mehr spaßige Inhalte verwendet, sondern schockierende Botschaften übermittelt. Viele dieser Nachrichten werden dann durch die Nutzer ungeprüft weiterverbreitet. Dies kann sogar per Mail erfolgen.

Mehrere Nachrichten kursieren bereits seit vielen Jahren im Internet und erleben regelmäßig ein Comeback in den Sozialen Netzwerken und per Mail.

So tauchen Nachrichten und Bilder von Hunde-/Katzenfängern in weißen oder schwarzen Lieferwagen, KO-Tropfen auf Visitenkarten, GPS-Sender in geschenkten Schlüsselanhängern, Tierquälern, verunstalteten Babys usw. auf. Immer wieder werden diese Bilder erneut und ohne nachzudenken geteilt.

Jeder, der eine solche Nachricht empfängt sollte vor Verbreitung/Teilung selbst recherchieren, ob es sich hierbei um eine echte Nachricht handelt oder um eine Falschmeldung. Suchmaschinen können dafür eingesetzt werden. Hier besteht sogar oft die Möglichkeit, ganze Textpassagen zu suchen. Oft sprechen dann die Suchergebnisse für sich.

Die Technische Universität Berlin führt hier eine Liste mit den bekannten Falschmeldungen: https://hoax-info.de/ oder https://hoax-info.tubit.tu-berlin.de/hoax/.

Vergleichbare und aktuelle Infos sind auch auf der Internetseite https://www.mimikama.at/ zu finden. Hier wird regelmäßig vor den aktuellen Gefahren in Sozialen Netzwerken und Hoax gewarnt.

Das ungeprüfte Teilen solcher Nachrichten führt dazu, dass solche Nachrichten ständig überleben und weiterhin Unsicherheit bei den Nutzern bestehen bleibt. Sollten solche Nachrichten sogar über interne Firmennetzwerke laufen, kann es dazu führen, dass hier wertvolle Ressourcen für die Prüfung und Verteilung solcher Falschmeldungen verbraucht werden.

Auch leidet die Glaubwürdigkeit oder der Ruf einer Person oder Firma, die diese Nachricht weiter teilt.

Ebenfalls besteht die Gefahr, dass die Empfänger solcher Nachrichten nach einiger Zeit „abgestumpft“ sind und falsche von echten Nachrichten nicht mehr unterscheiden können. So können ggf. wichtige und echte Nachrichten nicht mehr wirken und warnen.

Fällt im Bekannten- oder Freundeskreis eine solche Nachricht auf, ist es hilfreich, die entsprechende Person davon in Kenntnis zu setzen und ihn zu bitten, die Nachricht zu löschen, um eine weitere Verbreitung zu verhindern.

  • Klicken Sie nicht unbedacht auf Links.
  • Teilen Sie nicht ungeprüft Warnmeldungen und Hinweise anderer/unbekannter Personen.
  • Nutzen Sie Add-ons, die ggf. vor gefährlichen Links warnen oder Werbeblocker.
  • Seien Sie vorsichtig, wenn Sonderfunktionen angeboten werden, die das Netzwerk offiziell nicht anbietet aber nachinstalliert werden können.
  • Klären Sie Ihre Freunde auf, wenn Sie bei denen Hinweise auf solche gefälschten Beiträge erkennen.

Kettenbriefe – „Schicke es an 20 Freunde oder es passiert was Schlimmess“

Kettenbriefe, die großes Unheil verkünden, wenn die Kette durch die Nichtweiterverbreitung unterbrochen wird, gibt es schon seit vielen Jahren. Ebenso wird großer Reichtum und Gesundheit versprochen, wenn der Brief innerhalb kurzer Zeit an einen gewissen Personen- und Freundeskreis verteilt wird. Das Internet, insbesondere der Email-Verkehr, aber auch soziale Netzwerke, helfen den Erschaffern dieser Briefe, diese in Massen zu verteilen. So kursieren Kettenbriefe auch über Jahre hinweg noch im Internet und tauchen hier und da wieder auf.

Seit einiger Zeit werden nun auch die sozialen Netzwerke, wie z.B. Facebook, oder Messengerdienste, wie z.B. WhatsApp, ICQ usw., für den Versand solcher Kettenbriefe benutzt. Auch hier wird der Empfänger aufgefordert, die Nachricht innerhalb kürzester Zeit an eine bestimmte Menge an Freunden weiterzuleiten, um letztendlich großes Unheil abzuwenden.

Die internetbasierten Dienste bieten jedoch zusätzliche Funktionen, die hierfür genutzt werden. So ist neben reinen textbasierten Kettenbriefen auch oft möglich, Audio- Video oder Bildnachrichten zu versenden. Hierdurch erreicht ein Kettenbrief neue Dimensionen, die zuvor bisher nicht oft verwendet wurden. Besonders Kinder und Jugendliche, die diese Nachrichtendienste nutzen, können die zugeschickten Nachrichten nicht immer korrekt einschätzen. Sie fühlen sich tatsächlich bedroht und bekommen es mit der Angst zu tun. Der Versender einer solchen Nachricht ist sich wahrscheinlich auch nicht bewusst, dass er sich durch den Versand ggf. strafbar macht.

Ein (Beispiel)Fall, der im September 2013 durch die Presse ging:

Der Messengerdienst „WhatsApp“, der auf zahlreichen Smartphones bereits die SMS-Funktionen abgelöst hat, bietet seit Sommer 2013 neben der Versendung von Text-, Video und Bildnachrichten nun auch Audio-Nachrichten an. Hier können Audio-Botschaften an die Empfänger im Adressbuch übermittelt werden.

Aktuell wird eine Drohung als Audio-Nachricht verschickt, die von Erwachsenen als Spaß erkannt wird. Viele Kinder und Jugendliche jedoch können diese Nachricht nicht immer als Scherz und Kettenbrief einordnen und fühlen sich durch die Nachricht tatsächlich bedroht und sind verängstigt.

Dieser Kettenbrief in Audioform, gesprochen von einer Computerstimme, besagt, dass die Nachricht durch den Empfänger in kurzer Zeit an mindestens 20 Empfänger weitergeleitet werden muss. Geschieht dies nicht, so werden angeblich der Empfänger, aber auch die Mutter des Empfängers zeitnah getötet.

Die Herkunft dieser Sprachnachricht ist derzeit noch unklar. Aus vielen Bereichen wurde der Polizei berichtet, dass diese Nachricht bereits an Schulen im Umlauf sei und mehrere Schüler sich verängstigt an die Eltern und Lehrer gewandt hätten.

Typische Gefahren von „Kettenbriefen“ per WhatsApp und Co:

  • Verbreitung von Angst und Unwohlsein, besonders bei Kindern (durch z.B. gruselige Drohnachrichten), ggf. Schlafstörungen.
  • Verunsicherung der Nutzer (z.B. angebliche Kosten für eigentlich kostenfreie Dienste).
  • Unnötiger Datenverkehr (mehrfaches Anschreiben gleicher Personen).
  • Ggf. zusätzliche Kosten durch fehlendes Guthaben (z.B. keine Flatrate).
  • Hoher Zeitaufwand – auch zu unterschiedlichen Tageszeiten, Vernachlässigung anderer Pflichten (z.B. Hausaufgaben).
  • Verbreitung illegaler Inhalte (z.B. pornografische Bilder an Kinder schicken, Verbotene Symbole usw.) ggf. Begehung von Straftaten.
  • Mobbing durch „Nichtmitmachen“ oder Inhalte der Daten.
  • Streit unter Freunden durch Zusenden solcher Nachrichten.
  • Verbreitung von gefährlichen Links (führen zu Phishingseiten für z.B. Facebook, WhatsApp usw. oder zu Download von Schadsoftware fürs Smartphone).
  • Schadsoftware kann Daten ausspähen, verändern oder löschen. Auch eine Fernsteuerung der Kamera für unbewusste Bild- und Tonaufnahmen aus z.B. dem Kinderzimmer sind denkbar.
  • Gefahr der Abofalle und hoher Nachfolgekosten. Ggf. werden durch Klicks kostenpflichtige Abos eingestellt (Wichtig: Vorab Drittanbietersperre beim Provider kostenfrei einrichten!).

Immer wieder werden solche Kettenbriefe in den Umlauf gebracht. Teilweise wiederholen sich die Inhalte oder werden geringfügig verändert. Vereinzelt werden Sprachassistenten für die Audiowiedergabe benutzt. Mit dem Suchbegriff „Kettenbrief“ können Sie bei uns bisherige Warnmeldungen wiederfinden.

Die Polizei Niedersachsen empfiehlt:

  • Lehrkräfte, Erziehungsverantwortliche und Eltern sollten mit den Kindern dieses Phänomen besprechen
  • Empfehlen Sie den Kindern, die Nachricht zu löschen und nicht weiterzuverbreiten.
  • Das Kind sollte verstehen, dass ein Nichtverbreiten der Nachricht keine negativen Konsequenzen hat. – Das Versenden der Nachricht aus Spaß, Angst oder anderen Beweggründen verunsichert nur weitere Empfänger.
  • Ein Hinweis in der Statusmeldung des Messengerdienstes, wie z.B. „Bitte keine Kettenbriefe!“ kann zusätzlich helfen.
  • Empfänger von Kettenbriefen sollten mit den Versendern diesbezüglich reden und über die Thematik aufklären. Die Kinder sollten u.a. ihren Freunden erzählen, dass sie diese üblen Scherznachrichten nicht bekommen möchten.

„Sonderfunktionen“ in Sozialen Netzwerken

Immer wieder gibt es Gerüchte und Meldungen, dass gewisse Funktionen in Sozialen Netzwerken, die dem Nutzer besondere Dienste ermöglichen, sich durch spezielle Verfahren freischalten lassen. Bei Facebook, als Beispiel, versuchen Täter regelmäßig, den „Gefällt mir nicht-Button“ oder die Funktion, erkennen zu können, wer das eigene Profil besucht hat, einzufügen. Diese Funktionen sind von Facebook nicht vorgegeben und können auch nicht durch zusätzliche Apps freigeschaltet werden. Lediglich im Facebook Messenger gibt es seit Ende 2013 diverse „Daumen-Logos“ (auch den „Daumen runter“). Die Täter, die dieses anbieten, fordern die Opfer auf, diverse Links anzuklicken und Zugriffe auf den Account zu erlauben. Hierdurch werden ggf. private Informationen preisgegeben, Schadsoftware eingespielt oder Accounts ausspioniert. Auch kann dies zur Folge haben, dass durch das Anklicken von Links unbemerkt die Aktivitäten der Täter durch Werbung finanziert werden.

  • Klicken Sie nicht unbedacht auf Links zu Sonderfunktionen und Apps.
  • Nutzen Sie Add-ons, die ggf. vor gefährlichen Links warnen oder seriöse Werbeblocker.
  • Seien Sie vorsichtig, wenn Apps und Sonderfunktionen zum „Liken“ (= Gefällt mir-Button) oder „Teilen“ für die Freischaltung auffordern.
  • Seien Sie vorsichtig, wenn Sonderfunktionen angeboten werden, die das Netzwerk offiziell nicht anbietet.
  • Klären Sie Ihre Freunde auf, wenn Sie bei denen Hinweise auf solche gefälschten Beiträge erkennen.

Messenger-Dienste: WhatsApp, Threema, iMessage, Facebook Messenger, Skype und Co.

Durch die unterschiedlichen Anbieter, aber auch Provider oder Smartphone-Hersteller, werden zahlreicheimbe Messengerdienste angeboten bzw. bereitgestellt. Für welchen Dienst soll man sich nun entscheiden? Was ist sicher oder was nicht? Wo lauern die Gefahren?

Vorweg lässt sich sagen, dass es eine 100%ige Sicherheit auch hier nicht gibt. Nicht jeder zur Verfügung gestellte Dienst lässt sich von unabhängigen Prüfern in die Karten schauen und verrät, was mit den Daten geschieht, die auf den Endgeräten erstellt und mit den Diensten verschickt werden. Ebenso verhält es sich mit dem Übertragungsweg. Nicht jeder Dienst kann mit einer sicheren Übertragung werben.

Allgemeine Gefahren:

Jeder Nutzer sollte vorsichtig im Umgang mit sensiblen Daten sein. Durch die zum Teil fehlende Sicherheit bei der Übertragung oder der Ungewissheit bzw. der fehlenden Transparenz, was der Anbieter mit den Daten anstellt (Speicherung, Auswertung usw.) empfiehlt sich eine generelle Zurückhaltung. Jedem sollte bewusst sein, dass auch unbekannte Dritte die gesendeten/übertragenen Daten (z.B. in unverschlüsselten Wlan-Netzen) im schlimmsten Fall abfangen können oder am eigenen PC speichern oder aufnehmen können. Sensible Daten können Privatanschriften, Kontodaten, Telefonnummern, Geburtstage, Bilder usw. sein.

Weiterhin besteht durch solche Apps die Gefahr, dass ggf. eine sichere/beaufsichtigte Umgebung (z.B. Kinder am PC der Eltern unter Aufsicht) verlassen wird und auf alternative Kommunikation ausgewichen wird, die nun mittels Smartphone an beliebige Orte jederzeit mitgenommen werden kann. Nicht selten versuchen (oft erwachsene) Täter mit Kindern und Jugendlichen in von Eltern unbeobachteten Chatmöglichkeiten in Kontakt zu treten, um dort letztendlich z.B. sexuelle Handlungen (gern per Foto, Video oder Livechat) einzufordern oder zu erpressen. Dieses nennt man auch Cybergrooming.

 

Beispiel YouNow:
Die Internetplattform „YouNow“ machte Anfang 2015 in diversen Medien die Runde. Immer wieder kamen Jugendschützer und Rechtsanwälte zu Wort und warnten vor den Gefahren, die sich durch die Nutzung ergeben könnten. Bei YouNow können sich Nutzer über Text- und/oder Videochat der Welt mittels Smartphone App oder Webseite präsentieren. Für die Übertragung wird ein Account bei Facebook, Twitter, Google oder Apple benötigt. Zuschauer brauchen einen solchen Account nicht zwangsläufig. Führt man z.B. die App aus, so werden einem gleich die häufigsten Kanäle angeboten. Gleiches passiert auch über die YouNow-Webseite. Wählt man z.B. die derzeit beliebtesten Kanäle (markiert mit #deutsch-girl oder #deutsch-boy) aus, so sieht man Jugendliche, die singen, tanzen, einfach quatschen und vieles mehr machen. Es werden aber auch immer wieder von den Darstellern Kontaktdaten per Handzettel in die Cam gehalten. Ebenso ist es keine Seltenheit, dass auch weitere Personen (wissentlich und unwissentlich) in der Cam zu sehen sind. Die Gefahr besteht hier oft in Verstößen nach dem Urheberrecht (z.B. Musik oder Filme, die im Hintergrund laufen) und nach dem Strafrecht. So sind auch Nacktheit (z.B. Jugendpornografie) und die Aufforderungen zu sexuellen Handlungen oder Beleidigungen über den Chat an die Akteure vor der Cam keine Seltenheit. Dieses ist natürlich von dem Anbieter nicht gewollt und verstößt gegen die AGB (Terms of Use, englisch, Stand 2020). Genauso gefährlich kann es werden, wenn private Kontaktdaten (auch Schulort, Adresse, Telefonnummer usw.) veröffentlicht werden. Weitere Probleme können hinzukommen, wenn Personen gezeigt werden, die dies jedoch gar nicht möchten (z.B. Übertragung von der Straße, aus dem Schwimmbad, dem Schulhof oder aus dem Unterricht). So kann man auch mal einen Blick auf den § 201a StGB werfen, wo es um die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen geht.
Auch wir möchten vor diesen Gefahren warnen und raten zum besonnenen Umgang und zur Datensparsamkeit. Eltern, Lehrer und Schüler sollten diese Gefahren kennen und auch darüber sprechen.

 

Beispiel TikTok:
„TikTok“ (früher „Musically“) ist ein Videoportal welches u.a. die Erstellung von Kurzvideos anbietet, bei denen die Nutzer Sounddateien (z.B. Zitate aus Filmen) zur Lippensynchronisierung verwenden können. Die fertigen Videos (in der Regel in gefühlter Endlosschleife abgespielt) können dann hochgeladen und von den übrigen Nutzern betrachtet werden. Auch hier sind sogenannte Challenges, keine Seltenheit. Die Nutzer folgen einem Trend oder Herausforderung und filmen sich und andere dabei. Das kann für einen guten Zweck oder einfach nur zum Spaß sein. Nicht selten sind dabei auch Challenges, die eine Gesundheitsgefährdung für die Teilnehmer bedeuten kann (Stichwort „Skullbreaker“ oder „Skinny Girl“). Inzwischen ist TikTok ein sehr verbreitetes Soziales Netzwerk geworden, welches u.a. auch Live-Übertragungen anbietet.

Weiterhin sollte man als Streamer, also als Person, die ein Video überträgt, daran denken, dass die Übertragungen ggf. gespeichert werden und hinterher von allen anderen nochmals angeschaut werden können. Wer dies nicht möchte, sollte mittels Computer (nicht Smartphone oder Tablet) seinen persönlichen Account über die Webseite prüfen und die Videos löschen.

Ebenso wird es den Nutzern dieser Apps und Programme auch leichtgemacht, entsprechendes Bild- und Videomaterial zu teilen. Die Kamera, die alles einfängt, ist direkt im Smartphone verbaut und kann problemlos für die Sendung genutzt werden. Das sogenannte „Posten“ oder „Teilen“, also dem Erstellen von Nachrichtenbeiträgen oder dem Weiterverbreiten, ist vereinfacht. Durch diese Einfachheit wird durch den Nutzer ggf. nicht mehr über die möglichen Folgen nachgedacht. Ein Klick, alles ist erledigt und der Beitrag ist überall im sozialen Netz für alle (je nach Sicherheitseinstellungen) sichtbar. Nicht selten landen solche Fotos, besonders Fotos, die man am ausgestreckten Arm von sich selbst tätigt („Selfies“), auch in anderen Profilen, die von Tätern erstellt wurden.

Worauf Sie achten sollten, wenn Sie Messengerdienste verwenden:

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Hier wird die verfasste Nachricht beim Ersteller der Nachricht verschlüsselt und erst wieder beim Empfänger entschlüsselt. Der Inhalt der Nachricht kann also nicht auf dem Übertragungsweg gelesen werden.

Chat-Partner/Kontakte: Mehrere Dienste greifen gern auf das interne Adressbuch eines Smartphones zu und gleichen mit dem Datenbestand auf den Servern der Anbieter ab. Ist z.B. eine Mobilfunknummer dort hinterlegt, wird diese oder die zugehörige Person als möglicher Gesprächspartner automatisch angezeigt. Bedenken Sie hierbei, dass dabei auch Ihr Adressbuch an die Betreiber übermittelt wird. Gleiches gilt auch für die Adressbücher anderer Nutzer, in denen Sie möglicherweise als Kontakt geführt werden. Alternativen sind das Hinzufügen über Pseudonyme oder Nicknamen. Ebenso gibt es Nutzercodes oder QR-Codes die vom gewünschten Gesprächspartner eingegeben oder via Kamera eingescannt werden müssen. Letztere Möglichkeit bietet zumindest die Gewissheit, dass ein sicherer Kontakt erst durch einen direkten persönlichen Austausch zweier Personen möglich ist.

Beispiel „Threema“:
Der Dienst Threema bietet den Abgleich über das Adressbuch an. Findet er darin einen anderen Threema-Nutzer, wird dieser mit zwei orangen Punkten angezeigt. Dies zeigt, dass der Empfänger über eine hinterlegte Mail-Adresse oder Mobilfunknummer bei dem Anbieter bekannt ist. Drei grüne Punkte bedeuten, dass der Austausch direkt zwischen zwei Personen mittels Scannen des selbst erzeugten QR-Codes (vergleichbar mit einem Barcode) bereits stattgefunden hat. Ein roter Punkt dagegen bedeutet, dass lediglich eine Person eine Nachricht geschickt hat. Hier kann man sich noch nicht über die Identität des Gegenübers sicher sein.

Kosten oder Zusatzkosten: Nicht jeder Dienst ist von Beginn an kostenfrei. Einige Apps werden zwar gratis angeboten, die weitere Nutzung oder Teile davon können dann aber nur gegen Gebühr erfolgen. Diese können monatlich oder jährlich anfallen oder je nach genutztem Sendeverhalten. Oft ist aber der Versand, im Vergleich zum SMS-Dienst oder MMS-Dienst der Provider, wo für jede einzelne Nachricht bezahlt wird (Ausnahmen bieten sogenannte Flatrates oder Kontingente), kostenlos, da hier die Internetverbindung genutzt wird. Aber auch Zusatzkosten für zusätzliche Funktionen oder zusätzliche Chatinhalte (Smileys Emoji-Icons, animierte Figuren usw.) sind denkbar. Achten Sie dann darauf, dass diese Inn-App-Käufe nur bewusst gekauft werden können. Beschränken Sie den Kauf durch einen Passwortschutz oder deaktivieren Sie diese Möglichkeit z.B. auf den Smartphones Ihrer Kinder.

Immer wieder tauchen Gerüchte auf, dass diverse kostenfreie oder einmalig bezahlte Messenger-Apps zukünftig kostenpflichtig werden sollen. Diese Nachrichten werden gern durch unbekannte Nutzer als Kettenbrief (Hoax) über die entsprechende App in Massen verschickt. Erst der angebliche Weiterversand dieser speziellen Nachricht, würde vor zukünftigen Kosten bewahren. Diese Aussagen und Maßnahmen sind totaler Quatsch, werden jedoch leider immer wieder ungeprüft geteilt und somit weiterverbreitet. Die Anbieter solcher Apps bieten solche Funktionen nicht an. Ein Weiterversand einer solchen Kettenmail bewirkt nicht, dass ggf. zukünftige Kosten unterlassen werden. Sollte man durch einen solchen Kettenbrief verunsichert sein, so empfiehlt sich ein Blick auf die Internetseite des jeweiligen Betreibers oder auf Seiten, die vor sogenannten Hoaxes warnen.

Beispiele „Viber“ und „Line“:
Diese Messenger-Apps, die eindeutig auf die Nutzung durch Kinder/Jugendliche abzielen, bieten u.a. sogenannte Emojis (eine Art Weiterentwicklung von Smileys bzw. Emoticons) und auch Cartoon-Figuren an. Diese können zum Teil dazugekauft werden. Aber auch Spiele oder andere Zusatzfunktionen sind ggf. möglich. Der Kauf erfolgt in der Regel über die Inn-App-Bezahlung. Hier besteht die Gefahr, dass unüberlegt gekauft wird und man versucht, mit anderen Freuden in der App mitzuhalten oder diese mit neuen Emojis zu übertreffen. Somit kann viel Geld ausgegeben werden. Ähnliche Konzepte bieten die Apps „WeChat“ und „KakaoTalk“ an.

Privatsphäre-Einstellungen: Wer kann sehen, ob ich online bin oder wann ich zuletzt online war? Wer kann sehen, ob ich diesen Dienst überhaupt nutze oder wer kann mich in Gruppen hinzufügen ohne meine Einwilligung? Mehrere Anbieter bieten die Möglichkeit, den eigenen Status an andere zu übermitteln. Prüfen Sie, ob der Dienst die Einstellung anbietet, den Status zu verbergen, wenn Sie dieses möchten. Es kann auch sein, dass lediglich durch das Hinzufügen einer beliebigen Mobilfunknummer in die eigene Kontaktliste erkennbar ist, ob der andere den gleichen Dienst nutzt und welchen Status (mit Profilbild) er anzeigt. Dafür muss dann nicht einmal eine Zustimmung des Anderen erfolgen. Sind Privatsphäre-Einstellungen vorhanden, empfehlen wir, diese zu nutzen.

Beispiel „WhatsApp“:
Der Messenger WhatsApp hat seit Version 2.16.1 die Möglichkeit der Privatsphäre-Einstellungen. Gehen Sie dazu in „Einstellungen“, „Account“, „Datenschutz“. Dann haben Sie die Auswahl, die Felder mit jeweils sichtbar für „Jeder“, „Meine Kontakte“ oder „Niemand“ auszuwählen. Somit können Sie selber bestimmen, wie andere Kontakte Ihren Status sehen. Zudem können Sie seit April 2016 unter „Einstellungen“ „Account“ „Sicherheit“ die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aktivieren (wenn nicht bereits automatisch aktiviert), so dass außer Ihnen und dem Empfänger (soweit dieser diese Verschlüsselung auch nutzt), keiner Ihre Kommunikation mitbekommt.

Speicherung der Daten (z.B. Bilder, Videos usw.): Stellen Sie sich die Frage, wo und wie Ihre Bilder, Videos, Nachrichtentexte usw. gespeichert werden! Prüfen Sie die Geschäftsbedingungen der Anbieter zu dieser Frage. Bedenken Sie auch, was der Empfänger Ihrer Nachricht mit den Inhalten machen kann.

Beispiel „Snapchat“:
Snapchat bietet dem Sender an, die Zeitspanne auszuwählen, wie lange der Empfänger sich ein Bild anschauen kann. Diese Funktion erscheint bei intimen Bildern sehr verlockend und sicher und steht somit bei Kindern und Jugendlichen derzeit hoch im Kurs. Die Nutzer haben aber möglicherweise nicht bedacht, dass genau auch solche Bilder durch andere Apps gespeichert oder mittels Screenshot-Funktion (Bildschirmfoto) oder simplem abfotografieren gespeichert werden können. Die Erstellung eines Screenshots soll Snapchat inzwischen an die Versender „verpetzen“. Besonders das Versenden intimer Fotos an einen Partner hat sich in den vergangenen Jahren zu einem brisanten Thema, dem sogenannten Sexting, entwickelt.

Betriebssystem: Welches Betriebssystem des Smartphones oder Tablets unterstützt welchen Messengerdienst? Viele Anbieter veröffentlichen bereits für iOS (von Apple) und Android (von Google) die Dienste gleichermaßen an. Somit können hier die Nutzer auch zu fremden Systemen kostengünstig oder gratis kommunizieren. Sind solche Messengerdienste nicht vorhanden, so bleiben oft nur die herkömmliche SMS oder MMS, die in der Regel Gebühren kosten (Ausnahme Flatrates oder Volumenpakete) oder der Mail-Versand. Oft gibt es diese Dienste aber nur für Smartphones. Inzwischen kommt die Nutzbarkeit auf Tablets vermehrt hinzu. Eher selten ist das Angebot auf dem „normalen“ Computer. Hier melden sich dann gern Betrüger zu Wort, die die Nutzer gern auf gefälschte Internetseiten oder zu Seiten/Downloads mit Schadsoftware verleiten, die Angeblich diese Möglichkeiten anbieten. Sollte man sich nicht sicher sein, so können diese Behauptungen auf den Internetseiten der Originalanbieter gegengeprüft werden.

Beispiel „iMessage“ oder „Facetime“:
Apple bietet seinen Nutzern mittels iMessage die Möglichkeit an, statt einer SMS/MMS eine Nachricht über das Internet zu verschicken. Dieser Dienst, der sich hinter dem gleichen App-Logo „Nachrichten“ verbirgt, muss zuvor bewusst aktiviert werden. Hat der Empfänger keinen iMessage-Dienst (z.B. Android oder Deaktiviert bei iOS) wird die Nachricht in der Regel doch als (ggf. kostenpflichtige) SMS oder MMS verschickt.
Mittels Facetime können Videotelefonate geführt werden.

Telefonie: Mittlerweile bieten diverse Messengerdienst auch die Telefonie an. Diese erfolgt mittels VoIP (Voice over IP). Das bedeutet, dass die Sprachdaten in digitale Datenpakete umgewandelt werden und dann zum Empfänger über die Internetleitung verschickt werden. Auch Videochats sind so vermehrt möglich.

Beispiel „Skype“:
Skype war hier lange Zeit der Vorreiter. Der Vorteil ist hierbei, dass die Nutzung sogar vom Smartphone zum Computer und umgekehrt funktioniert. Gegen Gebühr besteht dann auch die Möglichkeit Festnetztelefone oder Mobiltelefone anzurufen. Auch Auslandsgespräche sind möglich. Skype gibt es auch Business-Version mit mehr Funktionen (gegen Aufpreis). Alternativen sind Facetime (für Apple-Nutzer), Microsoft Teams (Skype for Business-Nachfolger), Meetings von Cisco und viele mehr.). Sogar WhatsApp hat seit längerer Zeit eine Videochat-Funktion für mehrere (inzwischen 8) Teilnehmer.

Beispiel „Sipgate“:
Sipgate bietet den Nutzern ebenfalls die VoIP-Telefonie an. Hier bekommen die Kunden auf Wunsch auch eine örtliche Telefonnummer zugewiesen, die von jedem beliebigen Telefon aus angerufen werden kann. So kann ein Empfänger z.B. im Urlaub/Ausland günstig/gratis bei Flatrate durch den Anrufer über eine deutsche Festnetzrufnummer erreicht werden. Über vergleichbare Dienste der Firma können auch Clinq (App für Rufumleitung/Homeoffice-Kommunikation, zum Teil kostenpflichtig) oder Satellite (App mit eigener Mobilfunknummer, zum Teil kostenpflichtig) genannt werden.

Datenkraken: Viele Anbieter geben nicht bekannt, welche Daten alles gespeichert, ausgewertet und weitergeben werden. So kann es passieren, dass Chats über spezielle Urlaubsziele oder Produkte dazu führen, dass dem Chatteilnehmer angepasste Werbung genau zu diesen Chatinhalten präsentiert wird. Aus diesem Grund sollte sorgsam mit privaten und besonders mit sensiblen Daten umgegangen werden.

Beispiel „Facebook Messenger“:
Der Messenger bietet den Komfort, Nachrichten an die eigenen Facebookfreunde zu schicken. Sogar Videochat oder Telefonie sollen machbar sein. Sie möchten wissen, was Facebook alles so von Ihnen gespeichert hat? Öffnen Sie auf Ihrer Facebookseite die „Einstellungen“. Sie finden den Menüpunkt Einstellungen in der blau hinterlegten oberen Leiste rechts im Dropdown-Menü (Pfeil nach unten). Dann können Sie dort den Punkt „Lade eine Kopie deiner Facebook-Daten herunter.“ auswählen. Sie müssen diese Auswahl mittels Ihres Passwortes bestätigen und erhalten dann in Kürze per Mail einen Downloadlink. Über diesen laden Sie die Zip-Datei (komprimierte/gepackte Datei) mit Ihren bisherigen Facebook-Aktivitäten herunter. Auch hier müssen Sie die Aktion mit Ihrem persönlichen Kennwort bestätigen. Diese Datei können Sie dann nach dem Speichern und Entpacken z.B. durch Klicken auf die „index.htm“ über Ihren Internetbrowser durchstöbern. Unter Nachrichten sehen sie dann auch Ihre Messenger-Nachrichten. Seien Sie sich darüber bewusst, dass die Daten, die Sie mittels Messenger privat an eine Person schicken somit auch über Facebook läuft.
Eine ständige Gefahr im Facebook-Messenger ist das Empfangen einer Nachricht, die vorgibt, von einem Freund zu stammen. Dieser schickt einen angeblichen Link zu einem Video mit der Frage „Bist du das im Video“ oder „Schau mal wer gestorben ist“. Der beigefügte Link führt jedoch zu einer Phishingseite, wo die Zugangsdaten abgegriffen werden. Der Versenderaccount des „Freundes“ wurde vorher selbst durch diese Art übernommen und dann dafür missbraucht.

Cybermobbing – Das ist kein Spaß mehr!

Cybermobbing, die digitale Variante des klassischen Mobbings ist heutzutage leider keine Seltenheit. Besonders an Schulen, unter Jugendlichen und Kindern, ist dieses Phänomen stark verbreitet. Die digitale Welt mit Sozialen Netzwerken, Smartphones und Co ermöglicht den Tätern, diese Art des Mobbings jederzeit und mit einem großen Publikum durchzuführen. Oft ist die Ursache ein kleiner Streit, eine Meinungsverschiedenheit oder einfach nur das „Anders-Sein“ des Opfers. Die Täter können nicht selten auch gar nicht einschätzen, was sie mit ihrer Tat dem Opfer tatsächlich antun. Vielleicht empfinden sie es selber nur als Spaß oder sie möchten sich gegenüber dem Opfer und den Zuschauern besser darstellen. Das Opfer hingegen kann diese Art des Mobbings möglicherweise ganz anders auffassen.

Auf der Internetseite www.polizei-beratung.de wird über die Ursachen von Cybermobbing aufgeklärt. Hier erhalten Opfer und Lehrer Tipps, wie sie sich im Mobbingfall verhalten sollten. Ebenfalls werden die Folgen für Opfer und Täter aufgezeigt. Cybermobbing kann verschiedene Straftaten beinhalten. Eine Auflistung finden Sie ebenfalls auf polizei-beratung.de.

Weiterhin gibt auch die Internetseite von Klicksafe gute Tipps im Umgang mit Cybermobbing.

Das LKA Niedersachsen bietet das Projekt Chatscouts an, welches sich dem Thema (Cyber-)Mobbing bereits ab dem Grundschulalter an.

Straftatenübersicht bei Polizei-Beratung.de

Straftatenübersicht bei Klicksafe.de

Übersicht bei Klicksafe.de über die Kontaktmöglichkeiten der Service-Anbieter

Film „Netzangriff“ aus der Reihe Krimi.de bei Youtube

Videoreihe „Ich war’s“ von Klicksafe #ichwars

Sexting – Intime Fotos nur für den Partner?

Sex + Texting = Sexting. Das ist der Ursprung des Wortes. Ein Phänomen, von dem bereits 2008 in der Washington Post berichtet wurde.

Hierbei fotografieren sich überwiegend Jugendliche, aber auch Erwachsene nackt oder leicht bekleidet und versenden diese Bilder mittels gängiger Messengerdienste (daher „texting“), wie damals MMS und heute per WhatsApp, Snapchat und vergleichbare Dienste.

Die Gründe für dieses Handeln können unterschiedlich sein. So berichten die Akteure z.B. von dem einfachen Fotografieren, um sich selbst einmal nackt auf einem Foto zu sehen. Diese Fotos werden gern auch als Treue- oder Liebesbeweis vom Partner eingefordert oder unaufgefordert verschickt und somit kopiert und verbreitet. Sogar als Mutprobe können diese Bilder dienen.

Die Konsequenzen sind vielen Akteuren wahrscheinlich gar nicht bewusst. Bilder, die einmal im Netz sind, bleiben möglicherweise auch dort und tauchen vielerorts unerwartet und zu ganz anderen Zeiten immer mal wieder auf. Ohne, dass es die Person eigentlich will.

Diese Bilder können plötzlich zu einer Qual werden und einen dauerhaft belasten.

Was macht der Freund mit den Bildern, wenn es plötzlich der Ex-Freund ist? Auch hier kann es schon zu einer weiteren Verbreitung des Bildmaterials kommen. „Revenge-Porn“, also „Rache-Porno“ ist ein Begriff, der sich dafür gebildet hat.

Auch Erpressungen können eine Folge sein. So versuchen Jugendliche oder Erwachsene, die sich als Gleichaltrige ausgeben, in Chats für Kinder oder Jugendliche eine Beziehung zu den Kindern und Jugendlichen aufzubauen (Cybergrooming). Im weiteren Verlauf des Chats oder nach Verlagerung auf andere Messenger werden dann intime Bilder gefordert. Plötzlich verlangt der Chatpartner nach noch intimeren Fotos oder sogar Geld und droht mit Veröffentlichung und Verpetzen bei den Eltern, wenn der Aufforderung nicht nachgekommen wird.
Zwischenzeitlich wurde z.B. auch ein Schüler aus Deutschland für die Weiterverbreitung des intimen Materials aus der vorherigen Beziehung verurteilt.

Sogar Probleme bei der Jobsuche können solche Bilder bedeuten, wenn mögliche zukünftige Arbeitgeber ebenfalls im Internet nach den Bewerbern recherchieren.

Soziale Netzwerke, wie Facebook, aber auch andere Webseiten dienen hier auch als ideale Verbreitungsplattform. Es gibt dort mehrere Gruppen zum Thema Sexting, aber auch sogenannte Addbörsen, in denen die Nutzer ihr Bild, aber auch fremdes Bildmaterial einstellen und auf eine hohe Resonanz der übrigen Nutzer, sowie auf ein „adden“ und „liken“, also „Hinzufügen“ und „Mögen“ von Freunden hoffen. Auch hier kann das Einstellen solcher Bilder nach hinten losgehen. Oft sind hier jedoch mehr Bilder zu sehen, bei den die Akteure ihren Intimbereich bedeckt halten. Die Ersteller der jeweiligen Gruppen fügen gern eine lokale Bezeichnung (Stadt, Stadtteil, Schulname usw.) zum Gruppennamen hinzu. Auch “Famous Bitches“ ist ein beliebter Zusatz-Titel für diese Gruppen.

Der Film „Netzangriff“ aus der KIKA-Krimi.de-Reihe zeigt u.a. auch diese Problematik. Die Hauptakteurin des Filmes fotografiert sich mittels Handykamera in Unterwäsche. Leider verliert Sie dieses Handy auf einer Schulfeier. Der Finder entdeckt die Bilder und stellt sie öffentlich ins Netz. Das Mädchen leidet in der Folge zu sehr unter dieser Belastung des Cybermobbings, so dass sie sogar mit Freitod-Gedanken spielt. Der Film ist derzeit bei im SWR frei anschaubar.

Die Polizei rät dazu, keine derartigen Bilder zu erstellen!

Die Medienexperten von Smiley e.V. aus Hannover berichteten aus gegebenem Anlass im Herbst 2013 zum Thema Sexting auf ihrer Homepage.

Handysektor.de bietet zum Thema Sexting ein passendes Youtube-Video an.

Mögliche rechtliche Konsequenzen aus dem Strafgesetzbuch beim Thema Sexting könnten sein:

  • § 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
  • §§ 174ff StGB Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (hier besonders auch § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften und § 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften)
  • § 185 StGB Beleidigung
  • § 186 StGB Üble Nachrede

Was kann ich tun, wenn mein Bild ungewollt veröffentlicht wurde?

  • Sie haben die Möglichkeit, bei der Polizei Anzeige zu erstatten! Nutzen Sie die Hilfe der Polizei!
  • Hier sollten die Beweise gesichert werden! Mittels Screenshot (Bildschirmdruck) können die Situationen am Monitor oder auf dem Smartphone/Tablet gesichert werden. Beachten Sie aber, dass Sie sich möglicherweise selbst strafbar machen, wenn Sie kinder- oder jugendpornografisches Material dadurch kopieren! Halten Sie bitte zuvor Rücksprache mit der Polizei!
  • Notieren Sie sich die Quelle, wo die Bilddaten im Netz gefunden wurden!
  • Achten Sie darauf, dass z.B. das Profil, welches für die Straftat genutzt wurde, eindeutig zu erkennen ist. (z.B. eindeutige Webadresse, Profilname usw.). Es kann mehrere Profile mit dem gleichen Namen (z.B. Vor- und Nachname) geben. Ermittlungen könnten ggf. sonst zu falschen/unbeteiligten Profilen führen.
  • Wenden Sie sich frühzeitig an Vertrauenspersonen (Eltern, Lehrer, Polizei, Rechtsanwalt usw.). Je länger ein Bild im Internet ist, umso größer ist die Gefahr, dass dieses weiterverbreitet wird. Auch besteht die Gefahr, dass ermittlungsrelevante Daten bei den Providern nicht mehr vorhanden sind.
  • Wenden Sie sich an die Plattformbetreiber, auf denen das Bildmaterial unerwünscht aufgetaucht ist! (Denken Sie ggf. zuvor an Beweissicherung und mögliche rechtliche Konsequenzen). Auch hier kann die Polizei behilflich sein.
  • Überlegen Sie, wer diese Bilder erstellt haben könnte und wer diese Bilder ursprünglich erhalten hat.

Addbörsen

Addbörsen (z.T. auch Äddbörsen oder Add-Börsen) sind Gruppen in sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook, in denen, meist jugendliche Nutzer, ihr Bild einstellen und um ein Hinzufügen in fremde Freundeslisten bitten. Hierbei werden gern auch leicht freizügigere Bilder verwendet. Weiterhin wird oft auch um eine Bewertung der Bilder (der abgebildeten Person) gebeten.

Problematisch wird dies, wenn den Nutzern nicht bewusst ist, dass diese Bilder durch andere Personen durch Kopieren und Weiterverbreiten missbraucht werden können. So können mit Hilfe dieser Bilder auch gefälschte Profile in anderen Netzwerken, Datingbörsen oder Erotikportalen erstellt werden. Auch Cybermobbing und die darin enthaltende Strafbarkeit kann somit zum Thema werden. Hierbei kann auch die oben genannte Bewertung zu einem negativen Gefühl bei der abgebildeten Person führen, wenn die Kommentare entsprechend schlecht ausfallen.

Immer wieder tauchten in Addbörsen auch die sogenannten „Hush-Girls“, „Hush-Mädels“ oder „@hush.com Mädels“ auf. Hier verwendeten Täter fremdes Bildmaterial (in der Regel Bilder junger Mädchen), um zu einer Kontaktaufnahme über eine Mailadresse zu führen. Die Mailadressen enden auf „hush.com“. Werden diese Mailadressen angeschrieben, so bekommt der Sender ein Mail zurück, in der er aufgefordert wird, einem Link zu folgen/eine Datei zu öffnen/sich bei einem Dienst anzumelden. Dies kann zu Schadsoftware, Abofallen, Erpressung nach intimen Videochats oder vergleichbaren Aktionen führen.
Der Anbieter Hushmail.com wurde 2014 verwendet, da hier die Ersteller der Mailaccounts zum damaligen Zeitpunkt nicht überprüft wurden. Ein Anmelden mit falschen Daten war somit möglich. Andere Anbieter sind jedoch ebenfalls denkbar.
Auch wenn diese Masche mit den Hush-Girls 2014 verstärkt im Umlauf war, kann dies heutzutage immer noch so ablaufen.

Reagieren Sie nicht auf solche Aufforderungen und schreiben Sie die „Hush-Girls“ nicht an. Alternativ wird in dem Post auf Facebook (oder in anderen Netzwerken) direkt mit Erotik- oder Dating-Börsen geworben. Auch hier wird vor dem Aufrufen des Links abgeraten.

Chaträume – Gespräche über das Internet

Chatrooms sind virtuelle Räume, in denen sich in der Regel eine unbestimmte Anzahl von Nutzern trifft und miteinander per Text, Ton oder Video kommuniziert. Diese Räume können Bestandteil sozialer Netzwerke sein. Es sind aber auch eigenständige Programme oder Webseiten möglich, mit denen gezielte Gespräche mit einer Person oder einer bestimmten Personengruppe geführt werden können. Solche Programme/Apps, auch Messenger (message = englisch für Nachricht; messenger = englisch für Bote) genannt, erfordern in der Regel eigene Installation auf dem Computer oder auf dem Smartphone, sowie eine persönliche Anmeldung der Nutzer. Oft finden sich auch Chatmöglichkeiten in Computerspielen wieder. Gerade in Onlinespielen, die mit mehreren Spielern oder Spielergruppierungen gespielt werden können, ist die Kommunikation mittels interner Chatfunktion, aber auch über Tools wie Teamspeak nicht selten.

Chaträume auf Internetseiten können meist ohne zusätzliche Software, über die Internetbrowser benutzt werden. Je nach Anbieter wird auch hier ein vorherigee Anmeldung der Nutzer benötigt.

Solche Anmeldungen können mit Echtdaten erfolgen. Falschdaten sind jedoch keine Seltenheit. Eine Kontrolle durch die Anbieter erfolgt in den seltensten Fällen.

Chaträume, die über Internetbrowser aufgesucht werden können, können für unterschiedliche Zielgruppen gedacht sein. Hier ist von Chats für Kinder bis zu Erotikdiensten alles denkbar. Je nach Anbieter und Sitz des Anbieters sind hier Alterskontrollen für z.B Erwachsenenchats nicht immer gegeben oder leicht durch wenige Mausklicks zu bestehen.

Die Nutzung von Chaträumen bietet zahlreiche Gefahren und den Tätern ebenso zahlreiche Möglichkeiten.

Chaträume – Was sind die typischen Gefahren?

Wer steckt tatsächlich hinter dem Gegenüber?

Sie können nicht immer mit Sicherheit sagen, wer sich hinter dem Chatpartner verbirgt. Bei persönlichen Bekannten mag diese Gefahr geringer sein. Chatpartner, die Sie lediglich aus dem Internet kennen, können falsches Spiel mit Ihnen treiben und sich anderen Geschlechts, Alters usw. ausgeben.

Privatsphäre-Einstellungen nicht privat

Auch Chaträume oder Chatprogramme verfügen in der Regel über Einstellungsmöglichkeiten für die Privatsphäre. Nicht immer sind diese von Beginn an sicher für Sie eingestellt.

Accountdiebstahl durch Phishing

Täter nutzen die Möglichkeit, durch Phishing an fremde und weiterverwertbare Daten zu gelangen. Auch vor Daten bezüglich Chats machen die Täter keinen Halt. Mit geklauten Daten können die Täter weitere Nutzer ansprechen und ausnutzen.

Zusätzliche Kosten durch Sonderfunktionen

Grundfunktionen sind bei Chaträumen in der Regel gratis. Möchten Sie weitere Komfortfunktionen nutzen, so kann es sein, dass Sie dafür bezahlen müssen. Besonders Kindern ist nicht bewusst, dass hier echtes Geld im Spiel ist. Die Anbieter von Chaträumen nutzen gern eine eigene virtuelle Währung, um vom wahren Wert abzulenken. Auch der Erwerb virtueller Zahlungsmittel wird dem Nutzer leichtgemacht. Ein Anruf bei einer Mehrwerthotline oder ein Klick in der App auf dem Smartphone kann schnell in eine Kostenfalle führen.

„Mithören“ oder „Mitlesen“ möglich

Denken Sie daran, dass das, was Sie schreiben oder per Ton/Video sagen und zeigen von vielen anderen Personen im gleichen Chatraum gelesen, gehört oder gesehen werden kann. Besonders sensible Daten sollten so nicht von Ihnen getauscht werden. In ungünstigen Fällen können solche Daten auch ungewollt an mehrere Empfänger gehen.

Unsichere Übertragung

Sollten Sie z.B. in einem öffentlichen WLAN sein (z.B. Internetcafe, Flughafen, Hotel usw.) so bedenken Sie, dass auch andere Personen einen Chat, der über eine ungesicherte Verbindung erfolgt, mitlesen können. Tipps dazu finden Sie unter „Auf Reisen und im Urlaub“.

Schadsoftware die Webcam und Mikro ferngesteuert

Es ist in der Vergangenheit spezielle Schadsoftware aufgetaucht, mit der die Täter eine Webcam oder das eingebaute Mikrofon fernsteuern können. Einblicke in eine Wohnung oder ein Kinderzimmer sind somit auch ohne aktives Einschalten der Besitzer möglich. Somit können private/berufliche Gespräche mitgehört oder als Video betrachtet und mitgeschnitten werden. Erpressungen könnten u.a. eine Folge sein. Kleben Sie dagegen Webcam mit Aufklebern aber oder verwenden Sie spezielle Abdeckungen zum Öffnen/Schließen, die sich aufkleben lassen oder ziehen Sie bei Nichtgebrauch, wenn möglich den USB-Stecker der Webcam.

Gefahr von Schadsoftware über Links oder Downloads

Täter nutzen Ihre Neugierde aus. Links oder Dateien, die über Chats verschickt werden, können Schadsoftware enthalten oder zu Internetseiten mit Schadsoftware führen. Auch Dateien mit illegalem Inhalt (z.B. Kinderpornografie) sind denkbar.

Gefahr für Minderjährige

Kinder und Jugendliche in Chats sind beliebte Opfer von Pädophilen. Die Kinder werden angesprochen, möglicherweise zu sexuellen Handlungen über die Webcam aufgefordert oder genötigt. Sogar Verabredungen zu privaten Treffen sind in der Vergangenheit bekannt geworden. Die Täter geben sich dabei gern als gleichaltrige Nutzer aus und versuchen auf diese Weise das Vertrauen zu gewinnen (Cybergrooming).
Nicht selten werden auch Bezahlungen (z.B. virtuelle Währungen oder virtuelle Spielgüter) für private und intime Chats angeboten. Zu bedenken ist hier die Möglichkeit, Videoübertragen mitzuschneiden und später missbräuchlich zur verwenden (z.B. Erpressung, Kinderpornografie usw.). Einige Chaträume sind moderiert, d.h. spezielle echte Personen, die sich im Verlauf der Teilnahme am Chat als Vertrauenswürdig erwiesen haben oder die vom Anbieter bereitgestellt werden, passen auf die öffentlichen Chatinhalte auf. Gibt es Verstöße gegen die vom Anbieter vorgegeben Chatregeln, so ziehen die Moderatoren entsprechende Konsequenzen. Dies kann ein Sperren („Ban“) oder einen Rauswurf („Kick“) bedeuten. Es gibt auch Chats, wo die Moderatoren durch Computer („Bots“) ersetzt werden. Hier sind bestimmte Worte in einem Filter hinterlegt. Werde diese Worte durch die Teilnehmer schriftlich im Chat verwendet, so findet eine Zensur des Wortes statt. Diese Filter können durch Umschreibungen oder Wortverfälschungen jedoch leicht umgangen werden.

Weiterführung in privaten Chats

Täter, die es auf Minderjährige abgesehen haben, versuchen, diese in unbeaufsichtigte Räume, Privatchats oder in unkontrollierte Chatprogramme zu locken. Hier können dann ungestört und ohne Moderatoren die Nachrichten ausgetauscht werden. So kann auch ein Chat, der am PC geführt wird und ggf. von den Eltern eingesehen werden kann, im Kinderzimmer per Smartphone weitergeführt werden.

Mitschnitt der Kameraübertragung möglich

Spezielle Software macht es möglich, eine fremde Videoübertragung in Chaträumen mitzuschneiden und zu speichern. Diese Daten können durch die Täter später zur Erpressung (z.B. von Kindern und Jugendlichen, aber auch von Erwachsenen) oder für weitere Straftaten (z.B. Betrug) oder für Videoportale missbraucht werden. Gern werden solche (auch intimen) Aufzeichnungen, die ursprünglich in einer intakten Beziehung zwischen zwei Partnern entstanden sind, nach einer Trennung zum Nachteil des Partners verwendet.

Chaträume – Wie schütze ich mich vor den Gefahren?

Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten und beugen Sie den Gefahren in Chaträumen oder bei Messengerdiensten vor:

  • Wählen Sie für Ihre Chatdienste jeweils eigene und sichere Passwörter.
  • Nutzen Sie die Privatsphäre-Einstellungen, die im jeweiligen Chatprogramm oder Chat möglich sind.
  • Decken Sie die Webcam bei Nichtgebrauch ab oder ziehen Sie den USB-Stecker.
  • Geben Sie keine sensiblen Daten bekannt.
  • Nutzen Sie Drittanbietersperren bei Mobilfunkprovidern gegen mögliche Abokosten.
  • Beachten Sie mögliche Zusatzkosten von „kostenlosen“ Chaträumen für erweiterte Chatfunktionen oder Inhalte.
  • Nutzen Sie Sperren bei Ihrem Telefonanbieter gegen kostenpflichtige Hotlines, die auch zur Zahlungsabwicklung innerhalb von Chaträumen zum Einsatz kommen können. Ggf. können Sie solche Mehrwertrufnummern auch in Ihrem Router selber sperren.
  • Nutzen Sie aktuelle Software (auch Betriebssystem).
  • Seien Sie vorsichtig bei Links und Download aus Chats. Diese können Schadsoftware enthalten oder zu Schadsoftware/Phishing führen.
  • Beaufsichtigen Sie Ihre Kinder beim Chatten und klären Sie sie über die Gefahren auf! Bieten Sie Hilfe an und dienen Sie als Ansprechpartner. Achten Sie hierbei auf Kostenfallen, verlockende Kaufoptionen, jugendgefährdende Inhalte usw..
  • Fertigen Sie bei Bedarf (z.B. Straftat) einen Bildschirmdruck (Screenshot) der Chatsituation oder schauen Sie im Chatprogramm nach einer Chat-History (Zeitlicher Ablauf des Chats mit z.B. Textpassagen), um für eine ggf. strafrechtliche Verfolgung Beweise zu haben.
  • Seien Sie vorsichtig in fremden Netzwerken/an fremden PC (z.B. Login über Hotellobbyrechner).
  • Seien Sie vorsichtig bei Veröffentlichung von Ihren weiteren Kontaktdaten und Personalien.
  • Denken Sie daran: Erwachsene kommen auch in Kinderchaträume! (Cybergrooming)
  • Melden Sie unzulässige Chatinhalte den Anbietern/Moderatoren.
  • Suchen Sie bei Bedarf eine Polizeidienststelle auf, lassen Sie sich für Ihren speziellen Fall beraten und erstatten Sie ggf. Anzeige.

 

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