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Hinrichtungs-Video an Schulen geteilt

HINWEIS: Dieser Artikel wurde vor über einem Jahr veröffentlicht. Daher kann es sein, dass Links und Bildbeispiele teilweise nicht mehr aktuell sind bzw. von uns oder dem Anbieter entfernt wurden. Aktuelle Updates werden hier mit Datum kenntlich gemacht.

Video mit Gewaltdarstellung wird über Whatsapp unter Schülern geteilt

Per Whatsapp-Nachricht wird  derzeit in Schülerkreisen (auch unter Grundschülern) ein schockierendes Gewaltvideo verschickt, bei dem eine Enthauptung zu sehen ist. Die grausame Szene der Hinrichtung wird meist ohne Vorwarnung vom Handynutzer empfangen und kann insbesondere bei jungen Schülern traumatische Ängste hervorrufen.

Senden diese Nachricht mit dem Video nicht weiter und machen Sie es anderen Personen nicht zugänglich. Das Verbreiten stellt gemäß § 131 StGB eine strafbare Handlung dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Die genutzten Mobiltelefone können zur Beweissicherung und / oder zur Gefahrenabwehr (auch bei Kindern) eingezogen werden.

Die Verbreitung derartiger Gewaltvideos muss strikt unterbunden werden, um insbesondere Minderjährige vor den schockierenden Bildern zu bewahren. Eltern sollten mit ihren Kindern über das verbotswidrige Versenden von gewaltverherrlichendem Bildmaterial reden und auch gemeinsam die Inhalte des Schülerhandys ansehen und bewerten. Neben den strafrechtlichen Folgen sind die psychischen Belastungen (ggf. Traumatisierungen) beim bloßen Ansehen eines Hinrichtungsvideos nicht zu unterschätzen.

Die Polizei Niedersachsen geht im Rahmen der Mediensicherheit bei präventiven Veranstaltungen an Schulen auf diese Problematik ein.

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