RATGEBER INTERNETKRIMINALITÄT

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Epressermails an Firmen im Umlauf

HINWEIS: Dieser Artikel wurde vor über einem Jahr veröffentlicht. Daher kann es sein, dass Links und Bildbeispiele teilweise nicht mehr aktuell sind bzw. von uns oder dem Anbieter entfernt wurden.

Angeblich sei die Webseite gehackt

Erpresserschreiben per Mail, die behaupten, man hätte den Computer des Mailempfängers gehackt, die Webcam übernommen, intimes oder sensibles Material gesichert oder den Empfänger beim Besuch erotischer Webseiten erwischt, sind seit mehreren Jahren ständig in den verschiedensten Versionen im Umlauf.

Nun wollen es die Täter offensichtlich mit einer ähnlichen Masche, jedoch mit Firmen als Opfer, versuchen. Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime des LKA Niedersachsen hat nun zahlreiche Mails dieser Art feststellen können. Hier jedoch behaupten die Versender in einem sehr unkonkret gehaltenen Schreiben, dass man eine Schwachstelle gefunden und darüber die Webseite der Firma gehackt hätte.

Mit dem Betreff „PLEASE FORWARD THIS EMAIL TO SOMEONE IN YOUR COMPANY WHO IS ALLOWED TO MAKE IMPORTANT DECISIONS!“ wollen sie Aufmerksamkeit erregen.

Die Täter nennen in der Mail die Webseite der angeschriebenen Person (Mailadresse). Sensible Daten würden in Kürze dann z.B. an den Höchstbietenden verkauft werden. Dies könne jedoch gegen eine geringe Gebühr von 2000$ in Bitcoins verhindert werden.

Beispielmail:

Die ZAC geht derzeit davon aus, dass es sich hierbei um eine massenhaft verschickte Mail handelt und die Behauptungen daraus frei erfunden seien, da es bisher keine Anzeichen für einen solchen Hack geben würde und auch keine konkreten Informationen in den Mails zu finden seien.

„Unabhängig davon, ob hier eine technische Kompromittierung vorliegt, sollten Sie natürlich niemals einer solchen Forderung durch eine Zahlung nachkommen!

Sofern im Zusammenhang mit diesem Schreiben keine weiteren Hinweise auf einen Abfluss von Daten bei Ihnen vorliegen, können Sie diese Nachricht problemlos löschen, oder natürlich wie alle anderen Betrugsmails auch, gerne an unsere Trojaner E-Mail () weiterleiten.

Wenn Sie Anzeige erstatten möchten, können Sie das bei Ihrer örtlichen Dienststelle, oder online unter: Onlinewache Polizei Niedersachsen tun.“ gibt die ZAC als Ratschlag mit auf den Weg.

Den vollständigen Beitrag unserer Kollegen finden Sie hier: zac-niedersachsen.de/artikel/44

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