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Fake-Forderung von OnlinePayment GmbH

HINWEIS: Dieser Artikel wurde vor über einem Jahr veröffentlicht. Daher kann es sein, dass Links und Bildbeispiele teilweise nicht mehr aktuell sind bzw. von uns oder dem Anbieter entfernt wurden. Aktuelle Updates werden hier mit Datum kenntlich gemacht.

Anhang mit Schadsoftware

Mit einer gefälschten Forderungsangelegenheit der angeblichen Firma „OnlinePayment GmbH“ sind derzeit wieder Mails massenhaft unterwegs, die eine Schadsoftware im Anhang versteckt haben. Die beigefügte ZIP-Datei „Ausgleich stornierten Buchen Ihrer Bestellung OnlinePayment GmbH.zip“ sollte unter keinen Umständen ausgeführt werden.

Sollten Sie ein solches oder ähnliches Schreiben erhalten haben, so löschen Sie diese Mail. Haben Sie bereits den Anhang der Mail geöffnet und ausgeführt, so sollten Sie unverzüglich handeln.

Beispieltext einer Meldung (Diese kann von Mail zu Mail leicht unterschiedlich sein):

„Guten Tag, in der nachfolgend beschriebenen Forderungsangelegenheit haben wir uns ordnungsgemäß an Sie gewandt, und den Anspruch unserer Mandanten geltend gemacht. Sie haben eine nicht bezahlte Forderung bei unserem Kunden OnlinePayment GmbH.  Ihr Kreditinstitut hat die Lastschrift storniert, da Ihr Girokonto zur Zeit der Buchung nicht hinreichend gedeckt gewesen ist. Die Höhe des Betrags kann aufgrund kürzlich berechneter Verzugszinsen abweichen. In Vollmacht unseren Mandanten OnlinePayment GmbH verpflichten wir Sie, die offene Forderung unverzüglich zu decken. Bei Fragen oder Unklarheiten erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb von zwei Werktagen. Die vollständige Forderungsausstellung, der Sie alle Einzelpositionen entnehmen können, ist beigelegt.  Wir erwarten die Zahlung einbegriffen der Mahnkosten bis spätestens 2910.2015 auf unser Girokonto. Erfolgt kein Ausgleich der offenen Gesamtforderung bis bis zum festgelegtem Datum, werden wir ohne weitere Benachrichtigungen den Vorgang an das Gericht übergeben und der SCHUFA melden.  Wegen des bestehenden Zahlungsrückstands sind Sie verpflichtet zuzüglich, die durch unsere Beauftragung entstandenen Mahnkosten zu bezahlen: 62,83 Euro  Hochachtungsvoll Phil Teuschel Rechtsanwalt“

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