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Kinderpornografisches Bild/Video auf Facebook?

HINWEIS: Dieser Artikel wurde vor über einem Jahr veröffentlicht. Daher kann es sein, dass Links und Bildbeispiele teilweise nicht mehr aktuell sind bzw. von uns oder dem Anbieter entfernt wurden. Aktuelle Updates werden hier mit Datum kenntlich gemacht.

Vorsicht! Nicht anklicken! Nicht Teilen!

smiley, der Verein zur Förderung der Medienkompetenz e.V. aus Hannover, machte uns über ein aktuelles Phänomen aufmerksam, welches grad auf Facebook die Runde macht. Hier tauchen inzwischen in einigen Profilen Vorschaubilder auf ein Video auf, welches offensichtlich kinderpornografisches Material enthält.

Es wird ein angebliches Vorschaubild mit dem typischen „Play“-Button-Symbol für Videos in mehreren privaten Profilen angezeigt. Die Bildunterschrift lautet z.B. „Dies ist das Video der beiden Brüder, die gefangen werden mit Sex und sehen, was passiert, wenn….“ Das Vorschaubild ist zweigeteilt und zeigt derzeit zwei offensichtliche Kinder (vermutlich Junge und Mädchen) beim Oralverkehr in der linken Bildhälfte und eng hintereinanderstehend in der rechten Bildhälfte. Beide Kinden sind nur mit BH bzw. hochgezogenem Fussball-Shirt bekleidet.

Ein Klick auf das Videologo würde, soweit bisher unsere Experten, die Besucher u.a. in eine Phishingfalle führen. Nutzer würden dann z.B. auf einer Folgeseite aufgefordert werden, die Zugangsdaten erneut einzugeben oder die Kontrolle über das Teilen von Nachrichten im eigenen Namen zu überlassen. Dies könnte dann zu einer ungewollten und zunächst vom Facebooknutzer unbemerkten Verbreitung des Links mit Vorschaubild über die Profile führen. Auch die Installation einer Facebook-App und somit auch von Schadsoftware ist denkbar.

Selbst Personen, die lediglich bewusst vor dieser Falle andere Facebooknutzer warnen wollen und mit dem Hinweis z.B. „Bitte nicht Anklicken- Gefährlicher Link“ die Nachricht mit Vorschaubild und ggf. auch noch Link teilen, bringen sich und andere möglicherweise in Gefahr.

Das Teilen kann bereits den Tatbestand der Verbreitung von Kinderpornografie erfüllen, da bereits das Vorschaubild kinderpornografisches Material enthält. Genaueres ist dem § 184b StGB bzw. § 184c StGB zu entnehmen.

Sollten Sie bereits dem Link gefolgt sein, so überprüfen Sie Ihren Facebookaccount, ob hier in Ihrem Namen etwas gepostet wurde. Informieren Sie Freunde, bei denen Sie einen solchen Post entdecken. Ändern Sie Ihre Zugangsdaten zu Facebook, da diese ggf. durch Phishing in Täterhände gelangt sind.

Sollten wir demnächst weitere Informationen bekommen, so stellen wir diese hier ein.

Update: 17.11.2015 – 13:30 Uhr
Inzwischen haben unsere Experten mit Facebook Kontakt aufgenommen. Dort wird der Link/Inhalt nun auch als Kinderpornografie und Spam eingestuft. Facebook kümmere sich darum, dass diese Inhalte entfernt werden.
Sollten Sie ein solches Bild dennoch entdecken, so melden Sie dieses bitte umgehend über die Meldefunktion bei Beiträgen an Facebook.

 

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