TV-Tipp: Mit einer Spezialsendung am heutigen Montag, den 8. März klärt die Polizei gemeinsam mit RTL über Cybergrooming im Internet auf.
Ab 20.15 Uhr beantworten Experten von Polizei, Staatsanwaltschaft und Medienbildung live Fragen von Eltern zum Thema. Anhand nachgestellter Fälle wird das Vorgehen der Täterinnen und Täter im Netz erklärt.
Bei Cybergrooming versuchen Erwachsene gezielt sexuelle Kontakte zu Minderjährigen über das Internet aufzubauen. Dies geschieht in Chats, in sozialen Netzwerken oder in Online-Spielen. Dabei nutzen die erwachsenen Täterinnen und Täter die digitalen Kommunikationsmöglichkeiten aus, um mit Kindern oder Jugendlichen ins Gespräch zu kommen. Das Ziel der Täterinnen und Täter: sexuelle Erpressung, Nötigung und schlimmstenfalls Missbrauch.
Dafür bauen sie ein vermeintliches Vertrauensverhältnis zu den jungen Menschen auf. Sie kommunizieren sehr geschickt und manipulativ über unverfängliche und den jungen Menschen nahe Themen. Dabei lenken sie die Kommunikation immer mehr auch in die sexuelle Richtung und überreden die Minderjährigen zu Nacktaufnahmen oder Videos.
Das RTL Spezial „Angriff auf unsere Kinder und was wir dagegen machen können!“ zeigt anhand nachgestellter Fälle das Vorgehen der Täterinnen und Täter im Netz. In einem Experiment hat RTL drei Schauspieler als angeblich minderjährige Lockvögel mit jugendlicher Erscheinung platziert. Innerhalb von nur drei Tagen erhalten diese Lockvögel über 500 übergriffige Chat-Anfragen, sind massiven Manipulationsversuchen erwachsener Männer ausgeliefert und sehen sich schließlich konfrontiert mit der unmittelbaren Gefahr des sexuellen Missbrauchs. Während der Sendung geben Expertinnen und Experten unter der Telefonnummer 0800 2008008 insbesondere Eltern Tipps und Empfehlungen, wie sie ihre Kinder vor Cybergrooming schützen können. Auch die Polizeiliche Kriminalprävention informiert, wie Betroffene von Cybergrooming handeln sollten.
Eltern sollten handeln, wenn das eigene Kind im Netz sexuell belästigt wird:
•Wenn Ihr Kind Ihnen von sexueller Belästigung (Cybergrooming) oder aufdringlichen Kontakten im Internet berichtet, handeln Sie besonnen. Ihr Kind hat richtig gehandelt und sich vertrauensvoll an Sie gewandt.
•Dokumentieren Sie als Elternteil den Chat-Verlauf, z.B. durch Screenshots.
•Wenden Sie sich (auch telefonisch) an Ihre örtliche Polizeidienststelle.
•Fragen Sie nach, wie Sie gesicherte Beweise übermitteln können. Erkundigen Sie sich konkret danach, ob Sie anzügliche Bilder oder Videos aus dem Chatverlauf sichern sollen. Je nach Inhalt der Aufnahmen könnten Sie sich unter Umständen selbst strafbar machen.
•Nach Absprache mit der Polizei blockieren Sie den Absender oder beantragen Sie eine Löschung des Accounts beim jeweiligen Netzwerk.
•Nehmen Sie und vor allem Ihr Kind Hilfe an. Es gibt Opferberatungsstellen für Kinder und Eltern, die dabei helfen, das Erlebte zu verarbeiten.
Wichtig: Wenn Sie sich nicht an die Polizei wenden wollen, melden Sie die sexuelle Belästigung zumindest dem Portalbetreiber oder dem genutzten Netzwerk.
Aufgrund der Recherchen für das RTL Spezial wurden bereits gegen 19 Männer, die im Zuge des Experiments identifiziert wurden, Ermittlungsverfahren eingeleitet.
(Quelle: ProPK, www.polizei-beratung.de)
Weitere Informationen zu der Sendung und zu Cybergrooming finden Sie hier:
https://www.rtl.de/cms/rtl-spezial-angriff-auf-unsere-kinder-4714516.html