Safer Internet Day 2015, Flashplayer, YouNow
Safer Internet Day 2015
Der SID 2015 findet in wenigen Tagen (Dienstag, 10.02.2015) statt. Wieder wird es internationale Veranstaltungen geben, die das Web sicherer machen wollen. Dieses Jahr lautet das Thema „Gemeinsam für ein besseres Internet“ („Let’s create a better internet together“). Auf der Internetseite lassen sich z.B. die Veranstaltungen für Deutschland anzeigen. Vielleicht ist auch etwas in Ihrer Nähe dabei. www.klicksafe.de/ueber-klicksafe/safer-internet-day/sid-2015/
Flashplayer von Adobe
Adobe hat nach einer erneuten Feststellung einer Sicherheitslücke nun ein Update herausgebracht. Dieses ist über die Internetseite von Adobe erhältlich und hat die Versionsnummer 16.0.0.305. Der Dowloadlink ist get.adobe.com/de/flashplayer/
YouNow
Eine neue Internetplattform „YouNow“ macht derzeit in diversen Medien die Runde. Immer wieder kommen Jugendschützer und Rechtsanwälte zu Wort und warnen vor den Gefahren, die sich durch die Nutzug ergeben könnten.
Bei YouNow können sich Nutzer über Text- und/oder Videochat der Welt präsentieren. Benötigt für die Übertragung wird ein Account bei Facebook, Twitter oder Google+. Zuschauer brauchen einen solchen Account nicht zwangsläufig. Führt man z.B. die App aus, so werden einem gleich die häufigsten Kanäle angeboten. Wählt man z.B. die derzeit beliebsten (markiert mit #deutsch-girl oder #deutsch-boy) Kanäle aus, so sieht man Jugendliche, die singen, tanzen, einfach quatschen und und und. Es werden aber auch Kontaktdaten per Handzettel in die Cam gehalten. Auch ist es keine Seltenheit, dass auch weitere Personen in der Cam zu sehen sind. Die Gefahr besteht hier oft in Verstößen nach dem Urheberrecht (z.B. Musik oder Filme, die im Hintergrund laufen) und nach dem Strafrecht. So sind auch Nacktheit (z.B. Jugendpornografie) und die Aufforderungen zu sexuellen Handlungen oder Beleidigungen über den Chat an die Akteure vor der Cam keine Seltenheit. Genauso gefährlich kann es werden, wenn private Kontaktdaten (auch Schulort, Adresse, Telefonnummer usw.) veröffentlicht weden. Weitere Probleme können hinzukommen, wenn Personen gezeigt werden, die dies jedoch gar nicht möchten. So kann man auch mal einen Blick auf den erst kürzlich geänderten § 201a StGB ( www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html ), wo es um die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen geht.
Auch wir möchten vor diesen Gefahren warnen und raten zum besonnenen Umgang und zur Datensparsamkeit. Eltern, Lehrer und Schüler sollten diese Gefahren kennen und auch darüber sprechen.