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Gerichtliche Wiederverhandlung

HINWEIS: Dieser Artikel wurde vor über einem Jahr veröffentlicht. Daher kann es sein, dass Links und Bildbeispiele teilweise nicht mehr aktuell sind bzw. von uns oder dem Anbieter entfernt wurden.

Mail von „Der Gerichtsbescheid“ mit Schadsoftware als ZIP-Anhang

Die Mails mit Schadsoftware nehmen derzeit kein Ende. So wird behauptet, dass ein Gerichtstermin stattfinden würde, zu dem man zu erscheinen hätte. Alles weitere sei dem beigefügten Anhang zu entnehmen.

Hierbei handelt es sich wieder um eine Mail mit Schadsoftware. Wird die beigefügte ZIP-Datei geöffnet/entpackt, so infiziert der Anhang den Computer.

Öffnen Sie den Anhang nicht!

Diverse Antivirenprogramme erkennen den angehängten Virus bereits. Jedoch besteht die Gefahr, dass Sie ein Programm verwenden, welches das entsprechende Update noch nicht bekommen hat.

Wir empfehlen in diesem Zusammenhang den Kauf von Antivirenprogrammen, da diese in der Regel einen umfassenderen Schutz bieten, als kostenfreie Versionen.

Sollten Sie bereits den Anhang geöffnet haben und Ihr Computer wurde mit Schadsoftware infiziert, so erstatten Sie auch Anzeige bei einer Polizeidienststelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie vorhandene Antivirensoftware zur Bereinigung des Systems. Bitte bringen Sie, soweit verfügbar auch das Protokoll der Antivirensoftware für diesen Vorfall mit. Weiterhin können Sie sich unter www.botfrei.de über diverse Trojaner informieren. Dort finden Sie auch den „EU-Cleaner“ mit dem Sie sich eine zweite Meinung in Bezug auf Malware-Scan einholen können.
Folgender Text wird per Mail zugesendet:

„Die Vorladung vor Gericht,

Hiermit mochten wir Sie daruber informieren,
Sie sollen am 25.April 2014
um 10 Uhr morgens vor Gericht erscheinen.

Es findet die Verhandlung Ihrer Sache statt.
Vorbereiten Sie bitte und nehmen Sie alle
die Sache betroffenen Papiere mit,
die Zeugen sollen Ihrerseits am Verhandlungstag
auch vor Gericht erscheinen.

Die Vorladungskopie finden Sie in der Briefanlage.
Lesen Sie bitte den Brief aufmerksam.

Die Anmerkung: falls Sie von der Verhandlung fernbleiben,
kann der Richter in Ihrer Abwesenheit verhandeln.

Hochachtungsvoll,
Gerichtssekretar.“

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