RATGEBER INTERNETKRIMINALITÄT

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Gefälschte Zahlungsaufforderung per Mail

HINWEIS: Dieser Artikel wurde vor über einem Jahr veröffentlicht. Daher kann es sein, dass Links und Bildbeispiele teilweise nicht mehr aktuell sind bzw. von uns oder dem Anbieter entfernt wurden. Aktuelle Updates werden hier mit Datum kenntlich gemacht.

Payment Online GmbH droht mit Gericht und SchufaMit einer Behauptung über eine nicht erfolgte Zahlung, versuchen die Täter die Empfänger einer Mail zum Öffnen eines Anhanges zu bewegen.

„Guten Tag [echter Name entfernt],
Sie haben eine nicht beglichene Forderung bei der Firma Pay Online GmbH. Das von Ihnen gespeicherte Bankkonto wurde im Moment der Abbuchung nicht genügend gedeckt um die Lastschrift vorzunehmen.
Die gesamte Überweisung erwarten wir bis spätestens 29.05.2015. Aufgrund des bestehenden Zahlungsausstands sind Sie gezwungen dabei, die durch unsere Beauftragung entstandenen Gebühren von 31,06 Euro zu tragen. In Vollmacht unseren Mandanten fordern wir Sie auf, die noch offene Gesamtforderung sofort zu decken. Bei Fragen oder Reklamationen erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb von 48 Stunden. Eine vollständige Kostenaufstellung, der Sie alle Einzelpositionen entnehmen können, int beigelegt. Nach Ablauf der festgelegten Frist wird die Akte dem Gericht und der Schufa übergeben.
Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Mayer Julius“
Der beigefügte Anhang enthält jedoch Schadsoftware und sollte unter keinen Umständen geöffnet werden. Wir raten auch dazu ab, solche oder vergleichbare Anhänge mit mobilen Endgeräten zu öffen, da zunehmend die Gefahr besteht, dass die Täter auch Betriebssystem wie Android und iOS angreifen wollen. Die Behauptungen aus der Mail sind frei erfunden. Es gibt die behauptete Zahlungsaufforderung nicht. Sie brauchen somit auch keine Antwort an die angebliche Firma oder den angeblichen Anwalt senden.

Sollten Sie bereits auf die Täter hereingefallen sein, so nutzen Sie unser Hinweisblatt für die weitere Vorgehensweise.

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