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Kinderpornografie: Melden, statt weiterleiten!

HINWEIS: Dieser Artikel wurde vor über einem Jahr veröffentlicht. Daher kann es sein, dass Links und Bildbeispiele teilweise nicht mehr aktuell sind bzw. von uns oder dem Anbieter entfernt wurden. Aktuelle Updates werden hier mit Datum kenntlich gemacht.

Mit einer bundesweiten Kampagne informiert die Präventionswebseite www.polizei-beratung.de der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) zum sensiblen Thema Kinderpornografie.

„Das Teilen von Kinderpornografie ist eine Straftat!
Die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern über Chats, Messenger und soziale Netzwerke steigt. Auch Kinder und Jugendliche werden oft unwissentlich zu Tätern: Laut bundesweiter Polizeilicher Kriminalstatistik war in Deutschland im Jahr 2019 etwa ein Drittel der erfassten Tatverdächtigen jünger als 18 Jahre (549 Kinder und 820 Jugendliche).

Tatsache ist: Wer entsprechende Darstellungen weiterleitet, macht sich strafbar. Denn jedes geteilte Bild oder Video dokumentiert einen realen sexuellen Kindesmissbrauch. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche, die sich leichtfertig an einer Verbreitung beteiligen. Oft ist ihnen nicht bewusst, dass hinter einem im Chat verbreiteten Video ein realer sexueller Kindesmissbrauch stehen kann. Das Ziel der Kampagne: Die Verbreitung von Kinderpornografie in digitalen Medien zu stoppen.“ (Quelle: ProPK)

Weitere Informationen zu diesem Thema, zu der Kampagne und den zugehörigen Kurzfilmen „sounds wrong“ finden Sie hier.

Lesen Sie dazu auch die ausführlichen FAQ zur Verbreitung, Erkennung und Hinweise zum Melden von Kinder- und Jugendpornografie.

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