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Betrug mittels Kontoeröffnung mit Videoidentverfahren bei Wohnungsanmietung

HINWEIS: Dieser Artikel wurde vor über einem Jahr veröffentlicht. Daher kann es sein, dass Links und Bildbeispiele teilweise nicht mehr aktuell sind bzw. von uns oder dem Anbieter entfernt wurden. Aktuelle Updates werden hier mit Datum kenntlich gemacht.

Angebliche Mieter fordern Kontoeröffnung für Kautionskonto. Mit Update 09.04.2019

(Update 09.04.2019 siehe unten)

 

Ende Juli 2018 warnten wir vor einer neuen Masche, bei der die Täter die potentiellen Opfer mittels Jobangeboten dazu brachten, ein Videoidentverfahren für die Eröffnung eines Bankkontos durchzuführen. Das gemeine an der Masche war (bzw. ist immer noch), dass den Opfern nicht bewusst war, ein Bankkonto zu eröffnen.
Die somit erstellten Bankkonten wurden dann durch die Täter u.a. im Darknet verkauft und für Geldwäsche, Kredite und andere Delikte verwendet.
Den damaligen Beitrag finden Sie hier bei uns.

Vermehrt wurde in den Medien von dieser Masche berichtet und mehr und mehr waren die Jobsuchenden vorsichtiger. Nun haben die Täter ihre Masche weiterentwickelt:

Über Immobilienangebote bieten angebliche Vermieter Wohnungen zur Miete an. In unserem Beispiel hat sich die wohnungssuchende Studentin in einer Facebook-Gruppe zur Wohnungssuche nach einer WG-Möglichkeit umgeschaut. Sie wurde von einem angeblichen Mieter einer Wohnung angeschrieben. Dieser wolle aus privaten Gründen das Mietverhältnis dringend beenden und suche nun Nachmieter. So „vermittelte“ der „aktuelle Mieter“ an den angeblichen „Vermieter“.
Über nachfolgenden Mailverkehr wurde nun die Wohnung zur Miete angeboten. Hierbei waren die Beschreibung der Wohnung und auch die sprachliche Gestaltung der Mail typisch für ein Wohnungsangebot und würde somit auch keinen Verdacht erwecken. Auffällig, wenn man die Masche jedoch kennt, ist das ständige Erwähnen eines Kautionskontos, welches für das Mietverhältnis benötigt werde. Ein Konto für die Mietkaution ist ja auch typisch für eine Mietwohnung.

Wir zeigen Ihnen für unser Fallbeispiel anonymisiert Auszüge aus dem Mailverkehr:

Der gelbe Pfeil zeigt auf die Stelle im Text, wo der angebliche Vermieter auf den angeblich aktuellen Mieter hinweist. Die roten Pfeile weisen auf die Bereiche hin, wo die zukünftige Mieterin, also das Opfer dieser Masche, aufgefordert wird, eine Kopie/ein Foto des Personalausweises zuzusenden und wo der angebliche Vermieter dann bekannt gibt, sich um ein Kautionskonto zu kümmern.

In einer weiteren Mail wird erneut das Kautionskonto erwähnt.

Die dann folgende Mail gibt vor, wie die Mieterin sich bei IDnow mittels Videoidentverfahren identifizieren soll. Sie bekommt dafür den zugehörigen Ident-Code und wird angewiesen, die eigene Handynummer anzugeben.

Weiterhin solle doch auch noch der für die WG beabsichtigte Mitbewohner das Videoidentverfahren ebenfalls durchlaufen (siehe gelber Pfeil).

In einer weiteren Mail wird wieder auf die Vorgehensweise hingewiesen.

Schließlich wird die Mieterin noch aufgefordert die Kaution auf das Konto zu überweisen.

Die Täter lassen die zukünftige Mieterin immer im Glauben, die Identifizierung sei notwendig für das Kautionskonto. Ihr ist jedoch nicht bewusst, dass sie durch die Identifizierung nun selber Inhaberin des Kontos ist. Da die Täter zuvor jedoch alles vorbereitet und bei der Kontobestellung eingerichtet haben, bekommt sie keine weiteren Zugangsdaten. Sie kann also weder das Konto verwalten noch einsehen. Dies können nur die Täter.

Die Mitarbeiter von IDnow erfragen, wie bei den anderen VideoIdent-Verfahren auch, immer nach dem Grund der Kontoeröffnung. (Generelle Hinweise zu VideoIdent finden Sie hier bei uns). Das Opfer wird bewusst auch mit den Worten geantwortet haben, dass Sie sich für ein Bankkonto identifizieren möchte. Schließlich wurde es ihr ja ständig plausibel gesagt. Hätte sie geantwortet „Mein zukünftiger Vermieter hat ein Kautionskonto eingerichtet und ich soll mich dafür identifizieren“, wäre der Betrug wohl aufgeflogen und die IDnow Mitarbeiter hätten den Vorgang abgebrochen.

    Anmerkung nebenbei: Bei den Jobangeboten (siehe Link oben) war den Opfern nicht bewusst, dass sie ein Konto auf eigenen Namen eröffnen. Hätten die Jobsuchenden gesagt „Ich bewerbe mich für einen Job und sich soll mich online identifizieren“ wäre das Ident-Verfahren auch abgebrochen worden.

Wichtig ist: Wer das Identifizierungsverfahren für ein Bankkonto durchführt ist auch der Inhaber des Kontos und hat, wenn alles rechtlich einwandfrei läuft und kein Betrug vorliegt, auch Zugriff auf das Konto. Es findet keine Identifizierung für ein Jobangebot oder ein Kautions-Konto statt, auf das man keinen Zugriff hat. Videoidentverfahren können z.B.  auch für Mobilfunkverträge durchgeführt werden. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, den Grund der Identifizierung beim ID-Prozess den Mitarbeitern auch genau zu beschreiben. So kann ein möglicher Betrug rechtzeitig erkannt werden.

Seien Sie misstrauisch, wenn unbekannte Personen Ihnen die Zugangsdaten vorgeben und Sie den Prozess nicht komplett selbst bei einer Bank oder einem Mobilfunkanbieter veranlasst haben.

Versenden Sie niemals eingescannte amtliche Dokumente (Ausweiskopie, Zulassungsbescheinigungen usw.) oder ähnliche sensible Informationen (Gehaltsnachweis, Schufa usw.) an unbekannte Personen. Solche Daten werden dann durch Cyberkriminelle für weitere Betrügereien weiterverwendet.

In unserem Fallbeispiel wurde das erstellte Bankkonto u.a. für Betrug verwendet. Ein Warenkauf wurde auf das Konto bezahlt, der Täter hat jedoch die Ware nicht verschickt. Erst die dann folgenden Ermittlungen führten zu der Kontoinhaberin, die nichts von der Nutzung des Kontos in dieser Art wusste. So kann es auch leicht zu Geldwäscheverfahren kommen.

Andere Fälle sind ebenfalls denkbar. So kann ein Täter immer eine notwendige Identifizierung behaupten (z.B. für einen Fahrzeugkauf). Seien Sie also vorsichtig, wenn Sie mit Ihnen unbekannten Personen über das Internet verhandeln.

Sollten Sie bereits in die Falle getappt sein, so informieren Sie die entsprechende Bank und auch die eigene Hausbank. Zudem sollten Sie unverzüglich auch Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizei erstatten.

 

    Update 09.04.2019: Offenbar ist es bei der N26 Bank möglich, außerhalb von Deutschland Bankkonten mittels Foto-Ident-Verfahren zu eröffnen.

So schreibt Heise.de :“ Bei dem Verfahren muss der Kunde lediglich ein Foto von sich und dem Personalausweis über die Banking-App an N26 schicken. Die Kontrolle wichtiger Sicherheitsmerkmale des Ausweises sei so aber gar nicht möglich, schreibt die Wirtschaftswoche.“

    Das erklärt, warum die Täter von den potentiellen Opfern ein Selfie mit Personalausweis in der Hand fordern.

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