Die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert über die Missachtung der „Button-Lösung“, Updateinformation 08.08.2014
Update 08.08.2014:
Es kursiert im Internet eine Seite der „premiummediaserviceltd“ die mittels Webseitenprogramm „WordPress“ erstellt wurde. Darin wird behauptet, dass es bereits zwei Urteile zu Gunsten der abmahnenden Firma gäbe “ Urteil Oberlandesgericht Frankfurt (AZ: 8 C 257/15):
Urteil Amtsgericht Mainz (AZ: 33 C 358/15):
Pable Inkasso GmbH, rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen“
Diese Information ist falsch. Diese Urteile gibt es so nicht! Zudem würde die Endung der Aktenzeichen „/15“ eine Entscheidung aus 2015 bedeuten.
Lassen Sie sich durch diese Behauptung nicht irritieren.
Ursprüngliche Meldung:
In einer aktuellen Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen, wird über aktuelle Abmahnungen durch die Betreiber der Portale routenplaner-24.net und rezepte-portal-24.net informiert. Hier würden, so derzeit die Verbraucherzentrale, die vor einiger Zeit eingeführte „Button-Lösung“ nicht beachtet werden. Diese Lösung wurde zum Schutz der Verbraucher eingeführt, um Abofallen zu vermeiden. Der Verbraucher soll normalerweise, wenn es um kostenpflichtige Leistungen geht, durch einen abschließenden optisch gut sichtbaren Klick-Button über die dann folgende kostenpflichte Bestellung deutlich informiert werden.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale:
„07.07.2014
Onlineanbieter missachtet Button-Lösung
Forderungen von Routenplaner und Rezepte-Portal unberechtigt
Für vermeintlich kostenlose Angebote im Internet wie bei routenplaner-24.net und rezepte-portal-24.net werden niedersächsische Verbraucher derzeit zur Kasse gebeten. Sie sollen angeblich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen haben und für einen zwölfmonatigen Vertrag 249 Euro zahlen.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Niedersachsen sind diese Forderungen unbegründet, denn die Angebote waren unzureichend gekennzeichnet. Onlineanbieter müssen bei kostenpflichtigen Angeboten eine eindeutig beschriftete Bestellfläche mit „kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ zeigen und Verbraucher auf entstehende Kosten hinweisen. So sieht es das Gesetz von August 2012 gegen Kostenfallen im Internet – die sogenannte Button-Lösung – vor. Noch immer halten sich unseriöse Anbieter nicht an diese Vorgaben und missachten die Gesetzeslage. Betroffene müssen nicht zahlen, weil kein Vertrag zustande kommt, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Auf der Suche nach Rezepten oder Fahrstrecken informierten sich Verbraucher auf den Seiten rezepte-portal-24.net beziehungsweise routenplaner-24.net. Dazu mussten sie sich mit ihrer E-Mail-Adresse registrieren, um die gewünschten Zugangsdaten zu erhalten. Wenig später folgte eine Rechnung per E-Mail. Als Beleg für den Vertragsschluss wurden die E-Mail-Adresse, der Registrierungszeitpunkt mit Datum und Uhrzeit, die IP-Adresse und der Internetprovider angegeben. Die Betreiberfirma Pable Domainverwaltung mahnt den Mitgliedsbeitrag immer wieder an und behauptet, man habe über die Kostenpflicht informiert und der Hinweis auf der Startseite sei deutlich lesbar. „Die Abzocker informieren mit weißer Schrift auf grauen Untergrund am untersten Rand der Seite. Völlig unzureichend und ein klarer Verstoß gegen das Gesetz. Das Registrieren mit Passwort und Benutzername allein reicht nicht aus“, sagt Kathrin Körber, Juristin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Rechtlichen Rat gibt es in den Beratungsstellen, am Verbrauchertelefon unter 0900 1 7979-01 (für 1,50 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunkpreise abweichend) jeden oder online.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.“
Link zur Meldung: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/L18814A46015425A1811633A7470/link1811633A.html