Dass Täter Messengerdienste wie SMS, WhatsApp usw. zur Kontaktaufnahme nutzen, ist inzwischen keine Seltenheit mehr. Nun nutzen die Täter die Möglichkeiten und Kontakte weiter aus.
Diese erweiterte Masche ist bei der Polizei Niedersachsen in den letzten Monaten nur vereinzelt gemeldet worden. Dennoch möchten wir hiermit vor dieser Gefahr warnen.
Die Täter wollen mit der neuen Nachricht offensichtlich den Eindruck erwecken, dass diese Benachrichtigung von einer offiziellen Stelle/Behörde stammt. Im Nachrichtentext beziehen sich die Täter auf tatsächlich vorherige strafbare Vorfälle, die auch durch die jweiligen Empfänger der Nachricht in der Vergangenheit zur Anzeige gebracht wurden. Dabei werden im Text auch echte Namen und die korrekte Schadenssumme aus dem alten Verfahren genannt.
Bei den Delikten in der Vergangenheit kann es sich um Betrugsstraftaten wie den Enkeltrick, Messengerbetrug oder Warenbetrug (z.B. Betrug über Kleinanzeigeportal) handeln, für die die Versender der neuen Nachricht offenbar (mit-)verantwortlich waren und somit der Zugriff auf die Daten wie Namen und Schadenssumme vorliegen.
Hier ein anonymisiertes Beispiel:
Diese Nachricht stammt natürlich nicht von einer offiziellen Stelle. Die Täter verwenden hierfür die noch verfügbaren Daten aus der vorherigen Straftat (Siehe weiter oben).
Zudem werden diverse Begriffe verwendet, die u.a. deutsche Polizeibehörden nicht benutzen.
Im weiteren Verlauf dieser Masche versuchen die Täter nun an neue Konto-, Ausweis- und/oder Zugangsdaten, aber auch Überweisungen zu gelangen (fällige Gebühr für die Rückgabe von zuvor entwendeten Wertgegenständen). Auch ein Zusenden von Links zu gefälschten Webseiten ist denkbar.
Solche Daten und Handlungen seien, so die Täter, für die Rückgabe des Geldes zwingend erforderlich.
Auf keinen Fall sollten Empfänger einer solchen Nachricht auf diese Anweisungen eingehen und sensible Daten bereitstellen/Überweisungen tätigen. Die Polizei und andere Behörden kontaktieren Geschädigte einer Straftat nicht per Messenger (z.B. WhatsApp) und forden nicht zu solchen Handlungen auf.
Melden Sie eine solche Nachricht Ihrer zuständigen Polizeidienststelle.
Sollten Sie sensible Daten übermittelt oder Gelder überwiesen haben, kontaktieren Sie sofort Ihre zuständige Bank und erstatten Sie im Anschluss Anzeige bei Ihrer Polizei.