RATGEBER INTERNETKRIMINALITÄT

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
Search in posts
Search in pages

Erneute Forderungen nach alter Abofalle in top-of-software.de

HINWEIS: Dieser Artikel wurde vor über einem Jahr veröffentlicht. Daher kann es sein, dass Links und Bildbeispiele teilweise nicht mehr aktuell sind bzw. von uns oder dem Anbieter entfernt wurden. Aktuelle Updates werden hier mit Datum kenntlich gemacht.

Andreas Schmidtlein/Tropmi Payment verschickt Mails


Die Abofallen im Internet sind deutlich weniger geworden, nachdem der Paragraf 312g im BGB entsprechend angepasst wurde („Buttonlösung“). Dennoch kommt es vereinzelt immer noch zu Vorfällen mit Abofallen.

So wurden wir darüber informiert, dass der Geschäftsführer der Tropmi Payment GmbH aus Rüsselsheim, Herr Andreas Schmidtlein, neue Forderungen über Mail an die damaligen „Kunden“ verschickt. Darin wird auf noch ausstehende Forderungen der alten Verträge hingewiesen. Um die Bezahlung so schnell wie möglich zu gewährleisten, werden die passende Bankverbindung (IBAN: RO12BREL000200… usw.) oder die Zahlung über „ebank2pay“ mitgeliefert. Die IBAN und die BIC weisen auf eine Bank in Rumänien hin. Weiter wird ergänzt, dass eine Nichtzahlung zusätzliche Kosten (Anwalt, Gericht, Mahngebühren) zu Folge hat.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnte bereits im Mai 2014 vor erneuten Forderungen (Link: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/tropi-payment-andreas-schmidtlein) und gibt folgende Hinweise:

„Rufen Sie nirgendwo an, füllen Sie kein Kontaktformular aus, loggen Sie sich nicht ein! Es ist vertane Zeit!
Nach wie vor treibt Andreas Schmidtlein Geld aus einer alten Internetabofalle ein. Die Rechnungen für das zweite Vertragsjahr sind zwar noch nicht verjährt, allerdings ist und bleibt es eine unseriöse Forderung.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern, zahlen Sie nicht!
Sie sind unsicher?Holen Sie sich Unterstützung in unseren Beratungsstellen.“

Scroll to top