RATGEBER INTERNETKRIMINALITÄT

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Routenplaner Mahnungen gehen weiter

HINWEIS: Dieser Artikel wurde vor über einem Jahr veröffentlicht. Daher kann es sein, dass Links und Bildbeispiele teilweise nicht mehr aktuell sind bzw. von uns oder dem Anbieter entfernt wurden. Aktuelle Updates werden hier mit Datum kenntlich gemacht.

Täter fordern weiterhin Geld mittels Amazon-Gutscheinen

Die Masche läuft nun schon über ein Jahr. Cyberkriminelle erstellen auf diversen ähnlich klingenden Webseiten angebliche Routenplaner. Durch prominente Platzierung in den verschiedenen Suchmaschinen wie Google oder Bing sind auch viele Internetnutzer in die Abofalle getappt.

Wer den Dienst des „Routenplaner“ nutzen möchte, muss sich erstaunlicherweise zuerst anmelden. Gleiches gilt auch für das auf den Webseiten angebotene Gewinnspiel. Ab und zu ist der Anmeldebutton mit kostenpflichtig versehen. Der Hinweis auf die Kosten (500 Euro für 24 Monate) ist in der Regel am rechten Bildrand der Startseite im Kleingedruckten zu lesen.

Die im Impressum genannten Firmen sind bisher alle frei erfunden. Gleiches gilt für die angeblichen Geschäftsführer. Die genannten Adressen der Firmensitze sind zwar existent. Bisherige Überprüfungen haben aber ergeben, dass unter den dortigen Adressen andere Firmen, die nichts mit den Routenplanern zu tun haben, ihren Sitz haben.

Unter unserem Beitrag hier finden Sie alle uns bisher bekannten Webseiten mit den Firmennamen.

Wer sich mit lediglich einer Mailadresse angemeldet hat (Weitere Angaben von Namen und Adressdaten, sowie eine Verifizierung der eingegebenen Mailadresse werden nicht gefordert), bekommt zeitnah die Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und weiteren Schreiben, mit denen der angebliche Kunde massiv unter Druck gesetzt und zur Zahlung bewegt werden soll. Zudem werden die IP-Adresse und der Provider angezeigt, unter der sich der Kunde angemeldet hat.

Drohungen über Inkasso- und Polizeieinsätze waren in den nachfolgenden Mails keine Seltenheit. Diese wurden sogar in die Schweiz oder Österreich geschickt. Auch die Androhung, gerichtlich gegen die Schuldner vorzugehen, war in den Mails formuliert. Keine dieser angedrohten Maßnahmen wurde bisher durchgesetzt. Hierfür müssten sich die Täter ja auch gegenüber den Behörden zu erkennen geben, was diese aber nicht machen würden, da sie ja selber straf- und zivilrechtlich nicht korrekt handeln (z.B. versuchter Betrug und/oder Nötigung, sowie fehlende korrekte Kostenhinweise (Stichwort „Buttonlösung“)).

Aktuelle Mails der Täter, die wir von Geschädigten als Muster erhalten haben, ergänzen den Druck auf die Empfänger, indem nun angedroht wird, dass der Vorgang bei Nichtzahlung an die zuständige Staatsanwaltschaft geht, da hier ja ein versuchter Betrug durch den Nutzer im Raum stehen würde.

Auch hier wird aufgefordert, den offenen Betrag (530 Euro) inkl. „Mahnspesen“ mittels Amazon-Gutschein zu überweisen. Einen Beispieltext haben wir weiter unten angeführt.

Reagieren Sie nicht auf die Mails, sondern erstatten Sie bei Ihrer örtlichen Polizei Anzeige gegen die unbekannten Täter. Bringen Sie dazu Ausdrucke des Mailverkehrs mit zur Anzeigenerstattung. Sollten Sie bereits Anzeige erstattet haben, so reichen Sie den neuen Mailverkehr nach Rücksprache mit Ihrer Behörde Ihrem Vorgang nach.

Mail der Täter an die Schuldner (durch uns anonymisiert):

„Betreff: !!! ACHTUNG DRINGEND !!! STAATSANWALTSCHAFT – Kundennummer 2605483 -Rechnungsnummer 54638

!!! DRINGENDE AUFFORDERUNG !!!

Da wir bis heute trotz mehrmaliger Mahnungen noch immer keinen Zahlungseingang von Ihnen verzeichnen konnten, sehen wir uns nunmehr gezwungen, SOLLTEN WIR NICHT BINNEN 2 TAGEN DEN ZAHLUNGSEINGANG FESTSTELLEN, die zuständige Staatsanwaltschaft einzuschalten.

Wer eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, mit der Absicht diese nicht zu bezahlen, macht sich zumindest des versuchten Betrugs strafbar, dieser Umstand genügt, um eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten.

Wie Ihnen bereits bekannt ist, wurden sämtliche Verbindungen, Eingaben und Nutzungen auf dem Server protokolliert.

Nur durch die SOFORTIGE Begleichung des offenen Betrages, können Sie diese unschöne Angelegenheit endlich aus der Welt schaffen, andernfalls müssen Sie mit den bisher genannten Konsequenzen und negativen Auswirkungen rechnen.

Sie haben erworben:
———————————————————————————-
24 Monate Mitgliedschaft bei www.maps-24-routenplaner.com
Mitgliedsbeitrag 500,00 Euro
Leistung: 24 Monate die aktuellsten Routenpläne, online bereitgestellt zur uneingeschränkten Nutzung Die Abrechnung erfolgt im Voraus laut unseren Nutzungsbedingungen, einsehbar unter www.maps-24-routenplaner.com/nutzungsbedingungen ———————————————————————————-

Rechnungsbetrag: 500,00 Euro inkl. der gesetzlichen MwSt. Zusätzlich sind durch den Zahlungsverzug bereits Mahnspesen in der Höhe von 30,00 Euro angefallen

Wir fordern Sie LETZTMALIG auf, den offenen Betrag von 530,00 Euro UNVERZÜGLICH zu begleichen, um weitere Kosten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Sollten Sie keine Zahlung vornehmen, werden wir UNVERZÜGLICH rechtliche Schritte gegen Sie einleiten, die dadurch entstehenden Anwalts-, Gerichts- und Inkassokosten werden wir Ihnen natürlich zusätzlich in Rechnung stellen.

Sie haben die Anmeldeprozedur auf der Internetseite www.maps-24-routenplaner.com folgendermaßen durchgeführt:

1. Eingabe Ihrer E-Mail Adresse in die Anmeldemaske
2. Setzen des Häkchens bei „Nutzungsbedingungen akzeptieren“
3. Betätigung des Buttons „Registrieren“

Zur genauen Bestimmung Ihrer Identität, wurden Ihre Daten bei der Registrierung auf dem Server gespeichert:
Ihre Anmeldedaten:
E-Mail Adresse: xxx
Anmeldezeitpunkt: 25.05.2017 17:19
IP Adresse: 88.7xxxxx (dient zur eindeutigen Identifizierung des Computers)
Internetprovider: Arcor AG
Die 24 Monate Mitgliedschaft kostet 500,00 Euro, dieser Hinweis ist auf der Startseite, sowie in den Nutzungsbedingungen, welche beim Registrieren akzeptiert wurden und auf www.maps-24-routenplaner.com/nutzungsbedingungen einsehbar sind deutlich lesbar.

Bitte beachten Sie § 356 BGB ABS 5: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher
1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
Durch die Registrierung, müssen Sie zwingend unsere Nutzungsbedingungen akzeptieren, in denen diese Hinweise zum Widerrufsrecht zu finden sind.
Durch Ihre bei Vertragsabschluss am 25.05.2017 17:19 gespeicherte IP Adresse 88.7xxxx kann die hinter der IP Adresse stehende natürliche Person mit Anschrift, in Ihrem Fall durch den Internetprovider Arcor AG, ausfindig gemacht werden.
Da Sie nachweislich den Dienst in Anspruch genommen haben, fordern wir Sie auf, den Betrag unverzüglich zu bezahlen, um weitere Kosten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Bezahlen Sie den offenen Betrag von 530,00 Euro INNERHALB VON 2 TAGEN per Amazon Payment, dem sicheren Zahlungsmittel für Online Dienstleistungen. Eine Anleitung für die Zahlung finden Sie im Anhang oder unter www.maps-24-routenplaner.com/amazon-payment
Vielen Dank
Digital Works GmbH Neuer Wall 80 20354 Hamburg“

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